Umgangsrecht nach Volljährigkeit des Kindes?
Hallo da draußen!
Ich hab eine Frage an die Juristen unter euch;
Wie sieht das mit dem Umgangsrecht aus wenn das Kind 18 Jahre alt ist?
Eine gute Freundin von mir (noch nicht Volljährig) muss im Moment jedes halbe Jahr einen "Bericht" an ihren Vater schicken was sie so gemacht hat. Sie trifft ihn nicht, er will das auch nicht, nur den Bericht. Nach außen hin scheint die Beziehung zwischen den beiden mehr als negativ, sie wurde wohl als Kind von ihm nicht direkt geschlagen, jedoch wurde ihr anders wehgetan (genaueres weiß ich nicht).
Gibt es irgendeine Rechtliche Möglichkeit dem Vater das Umgangsrecht zu verweigern? Oder irgendwie einzuschränken?
Danke im voraus
LG
7 Antworten
Moin
Es existiert ja gar kein Umgang, also auch nichts, was eingeschränkt werden könnte. (ab 18 gibt es eh keinen Umgang mehr, nur noch ganz normale familiäre Besuche)
Solange das Kind minderjährig ist, ist es Aufgabe der Mutter, den Vater zu informieren. Das können die Eltern notfalls vor Gericht ausfechten, da muss das Kind gar nichts!
Rechtzeitig vor ihrem 18 Geburtstag sollte sie dann weiterhin Unterhalt von ihm fordern. Dies muss sie mit 18 selbst machen. Hierfür muss sie ihre Bedürftigkeit belegen, d.h. sie muss belegen, dass sie in (Schul-) Ausbildung ist und wieviel Geld sie in der Ausbildung verdient.
Aber auch dann muss sie keinen halbjährigen Bericht abliefern. Der Vater kann alle 2 Jahre oder aus begründeten Anlass (zb erste Lehrjahr beendet, 2te gibt meist mehr Lohn) nachfragen und dann muss sie Auskunft über Ausbildungsstand und Einkommen geben - umgekehrt übrigens genauso.
Tut sie dies nicht, muss der Vater auch keinen Unterhalt zahlen. Das muss sie dann überlegen, ob sie sich das leisten kann.
Danke ⭐
Der Unterhalt muss gezahlt werden, ob die Tochter schreibt, oder nicht. Ganz egal, wie alt sie ist.
Unsinn
Mit 18 musst du garnichts mehr. Mit niemandem reden, dich mit niemandem treffen. Nur falls es unterhaltsrechtlich etwas zu regeln gibt halt der dazugehörige Schriftverkehr.
Das ist aber auch kein Muss. Wenn mans nicht macht gibts halt kein Unterhalt mehr, aber keine Strafe oder sonstiges.
Nein, ich sagte nur, falls sie unterhaltsberechtigt ist und den Anspruch geltend machen möchte könnte der Vater da entsprehende Nachweise über die Ausbildung verlangen.
sollte ein Unterhaltsanspruch geben, darf der Vater es nicht kürzen, nur weil du kein Bock hast mit ihm zu reden. Den Papierkram, kann das Jugendamt für dich übernehmen
als Mutter muss man den Vater über die wichtichsten Sachen informieren. Das Kind darf meiner Kenntnis nach immer machen, was es will. Bis zum 18.Geb erhält der Vater auch Einblick in Schulnoten, Schulschreiben und Konto. Ab dem 18.Geb ist das Umgangsrecht vorbei. Das sind dann zwei Verwandte, die sich was zu sagen haben, treffen oder nicht. Unterhalt darf man in der Ausbildung oder Studium bis zum 27. Lebensjahr über das Jugendamt beantragen. sowohl vom Vater als auch der Mutter.
Einen oberflächlichen Kontakt würde ich zumindest aufrecht erhalten.
er nimmt doch garkein umgangsrecht wahr, von daher muss sie garnichts mehr tun. wenn er informationen will, kann er sie anrufen und sich erkundigen. ansonsten würde ich die ganze berichtschreiberei komplett einstellen.
Endet aber mit dem Erreichen des 21ten Lebensjahres.