Gesetzlicher Vetreter bei Volljährigen?
Bei meinem Ausbildungsvertrag soll ich meinen gesetzlichen Vetreter eintragen und dieser soll auch unterschreiben. Wäre in diesem Fall ja meine Mutter oder mein Vater.
Aber da ich schon 18 Jahre alt bin, aber auch nirgends steht, dass bei Volljährigkeit die Angabe des gesetzlichen Vertreters entfällt, wollte ich fragen ob es reicht, wenn ein Elternteil unterschreibt oder müssen beide?
11 Antworten
Das sind vorgefertigte Verträge. Da du das 18. Lebensjahr vollendet hast - musst du keinen Unterschreiben lassen - dann reicht alleine deine Unterschrift aus. Wenn du allerdings kein Problem damit hast, lass einfach beide unterschreiben und dann ist das auch nicht falsch. (Habe ich damals auch so gemacht)
Dann bin ich ja beruhigt. Habe nämlich schon meine Mutter unterschreiben lassen und dachte, ich hätte was falsch gemacht :) Aber wenn das kein Problem ist, ist ja alles ok.
Wenn Du hier etwas einträgst und ein Elternteil unterschreibt, könnte man wohl darüber streiten, ob der Vertrag wirksam ist, denn Du bist nun mal mit 18 volljährig und musst den Vertrag sogar selbst schließen !
Wenn du volljährig bist und vom Gericht niemand bestimmt wurde, kannst du das Feld frei lassen!
Lass die Frage einfach offen oder mach nen kleinen Quertrich. Die sehen ja an Deinem Geburtsdatum, dass Du volljährig bist.
Du bist 18 Jahre alt und somit selbst für dich verantwortlich und dein "eigener" gesetzlicher Vertreter.