Unterhaltsrückstand - Kontoauszüge und Kaufbelege
Hallo, ich hoffe hier kann mir jemand weiter helfen. Ich habe drei Kinder aus erster Ehe. Zwei sind schon ausgezogen und die Kleine wohnt noch bei mir (13 Jahre alt) Wegen dem Unterhalt besteht eine Beistandschaft vom Jugendamt. Meine mittlere Tochter war nun für 1-2 Wochen beim Kindvater und erzählte mir das er sehr viele Wertgegenstände besitzt wie z.B. 5 neue TV geräte, zahlreiche Spielekonsolen, usw. Weiterhin sagte sie mir das er mehr verdienen würde was er angegeben hat ( 300-400 Euro mehr) Weiterhin tätigt er Verkäufe im Internet. Nun zu meinem Problem: Ich war gestern beim Anwalt aber der sagt das er nichts machen kann weil das Jugendamt die Beistandschaft hat. Wenn ich drauf bestehen würde das er die Sache in die Hand nehme würde ich dafür keine Gerichtskostenbeihilfe bekommen. Also kann ich mir diese Sache nicht leisten. Kann das Jugendamt Kontoauszüge und Kaufbelege für die Gegenstände verlangen? Bis jetzt wollten sie nur Lohnabrechnungen von ihm haben, wovon er laut Aussage meiner Tochter, jeden Monat zwei bekommt und somit nicht den gesammten Lohn angibt. Ich muß vielleicht noch dazu sagen das Unterhaltsrückstände in einer Höhe von fast 1000 Euro vorliegen.
3 Antworten
Schnüfflen ist nicht erlaubt, er kann das Geld wo bekommen haben ohne Arbeit. Es zählen nur große Anschaffungen wie Immobilien, eventuell ein Auto wenn es nicht auf Schulden gekauft wurde.
Und wie sieht es mit Kontoauszügen bezüglich Einkommen aus?
Der Unterhalt kann neu überprüft werden, insofern auch andere Verdienste vorliegen. Allerdings: Für was er Geld ausgibt geht ja niemanden etwas an. Der Vater meines Sohnes hat noch nie Unterhalt gezahlt und wird es auch nie tun, es ist sowohl beim Jugendamt als auch Gericht bekannt. Ich müsste es immer wieder versuchen einzuklagen und ihm dabei nachweisen, dass er arbeiten geht. Anwaltskosten etc müsste ich auch selber zahlen. Und da geht es jetzt um Unterhalt, der tituliert ist! Heißt, dass es unglaublich schwierig werden könnte ihm nachzuweisen dass er noch mehr verdient, bzw. wenn das Jugendamt nichts unternehmen will und Du willst das so nicht akzeptieren, dann wirst Du wohl oder übel einen Anwalt zahlen müssen. Allerdings glaube ich kaum, dass es relevant ist, was er sich selber gekauft hat. Umgekehrt ist es ja auch so, dass der Unterhaltsberechtigte nicht nachweisen muss, dass das Geld auch in die Kinder fließt, selbst wenn diese nur "alte" , zerrissene und/oder Kleidung haben, aus denen sie längst rausgewachsen sind. Diejenige die den Unterhalt bekommt muss nicht nachweisen für was es ausgegeben wird, von daher erscheint es mir wenig logisch wenn der Unterhaltszahler nachweisen müsste, was er von seinem Verdienst kauft
P.S.: Ja, die Lohnabrechnungen muss er natürlich vorzeigen wenn das Jugendamt es verlangt, ansonsten kann es eingeklagt werden. Kaufbelege natürlich nicht