Umgangsrecht nach 6 Jahren?

6 Antworten

Hallo, ich kann dich sehr gut verstehen. Keine Mutter möchte ich Kind zu einem "Typen" geben der sie beklaut hat, im Gefängnis saß usw. erst recht nicht nach 6 Jahren! Leider weiss ich nicht was Mutismus ist und kann nicht beurteilen ob die Wahrheit für die Kleine schlecht wäre. Fakt ist du hättest es ihr von Anfang an sagen müssen, das ist der beste Weg. Kinder brauchen Wahrheiten auch wenn sie manchmal nicht schön sind. Leider ist es so das der Vater innerhalb der ersten 18 Lebensjahre eurer Tochter zu jeder Zeit sein Umgangsrecht einklagen kann, egal ob er Unterhalt zahlt oder nicht und egal wie lange er sich nicht gekümmert hat. Für Mütter ist das unverständlich und das auch zu Recht. Aber der Gesetzgeber sagt hier, das es vor Allem um das Recht des Kindes auf den Vater geht. Die Menschen die diese Gesetze gemacht haben wissen ja nicht das das Kind inzwischen einen "besseren bzw. einen Vaterersatz" hat. Den Umgang zu vereiteln wäre unklug. Ich rate dir dich mit dem Kindsvater einmal zu treffen, vielleicht hat er sich ja wirklich geändert. Am besten mit einer neutralen Person dabei z.B. beim Jugendamt. Mache ihm dort auch gleich klar das ein Umgangsrecht auch eine Umgangspflicht zur Folge hat...also das volle Programm Vater!!! Wenn er sich nicht an Termine und Absprachen hält kann er sein recht auch ganz schnell wieder verlieren. Wenn er sich nicht geändert hat und du um das Kindeswohl besorgt bist sag das beim Jugendamt, nicht alle Väter die einen Antrag stellen bekommen auch das Umgansrecht. Bereite dein Kind sanft darauf vor. Ich weiss das es für dich eine sehr schwierige Situation ist, du hast inzwischen ein anderes, neues Leben angefangen und nun holt dich die Vergangenheit ein. Aber du musst dich damit auseinandersetzen das du es damals für richtig gehalten hast mit diesem Mann ein Kind zu zeugen, er ist der leibliche Vater und hat Rechte. Denke immer daran das Kinder meist unvoreingenommen sind und eher neugierig auf Neues, vielleicht hat deine Tochter gar kein Problem damit, sie weiss ja nicht das du es für falsch hälst das sie ihren leiblichen Vater kennenlernt (momentan). Ich wünsche dir viel Kraft für alle bevorstehenden Verhandlungen.

hallo, Leider darf er! Der Vater meiner Tochter hat sich 12 Jahre nicht gekümmert. Jetzt will er Umgang,ein paar Termine haben statt gefunden,dann hat meine Tochter gesagt,sie will keinen Kontakt mehr. Er glaubt das natürlich nicht,weil wir Mütter eh immer die Kinder beeinflussen. Am 19. darf ich beim Familiengericht antreten. Tolle Erfahrung. Beim erstenmal hat er sich sogar hingesetzt und gleich mit gemeinsamen Sorgerecht angefangen. Gruß buffi

timbatol  11.07.2011, 20:17

nun den umgang wird er bekommen. wenn der umgang weiterläuft, wird er mit vernünftiger begründung auch das sorgerecht erhalten. warum auch nicht?

Ich bin leider kein Fachmann auf diesem Gebiet und kann dir keinen Rat geben....möchte aber dennoch einen Beitrag schreiben zu dieser Frage.

Wenn er sich bisher noch nie gekümmert hat, nicht 1 mal Unterhalt gezahlt hat, ja ...seine Tochter GAR nicht kennt.....wie kann er dann plötzlich ein Umgangsrecht fordern ??????????

Und wenn deine Tochter unter Mutismus leidet, ist das ja ein besonderer Fall,da sollte man doch besonderes Feingefühl zeigen und es ihr schonend beibringen....

Also ich würde mich bei einem Anwalt erkundigen, wie überhaupt die Chancen für den Erzeuger stehen.......der gesunde Menschenverstand sagt einem ja, das er keine Chance haben dürfte............

Schmuckelchen 
Beitragsersteller
 08.07.2011, 17:17

genau das habe ich mich auch gefragt,warum nach fast 6 jahren meinen er kann papa spielen??ich mache mit meiner tochter seit fast 2 jahren therapien,das sie ordentlich eingeschult werden kann mit dem mutismus...dann das!!er hat nie was von sich hören lassen,für sie ist mein mann der papa und kein anderer.wie soll man denn einem fast 6 jährigem kind jetzt beibringen das papa garnicht der papa ist??das ist in meinem sinne nicht zum wohl des kindes.

Lissy832  08.07.2011, 21:37
@Schmuckelchen

da wird dir ein richter sagen "das hätten sie sich vorher überlegen können"... du wusstest von anfang an das dein partner nicht der vater des kindes ist! und als diesen hättest du ihn nicht "verkaufen müssen"! jetzt liegt es an dir! das hast du dir selber verbockt! ich sage das, was sich die ex von meinem mann von unserem richter anhören durfte! nett waren die dinge nicht!

du hast deiner kind sehr viel leid zugefügt, indem du sie ein leben lang belogen und betrogen hast. der vater hat natürlich ein recht auf umgang und seinen verhältnissen entsprechend ist er verpflichtet unterhalt zu zahlen. kann er dies nicht ist er nicht leistungsfähig und wird deinen vorhandenen titel anfechten und auf null setzen lassen. unterhalt hat auch nix mit umgang zu tun. wenn er nun also mit seiner tochter umgang haben will, wird er diesen wenn nötig innerhalb weniger wochen (2-4 wochen) auch umgang durchsetzen: fr-so alle 14 tage, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub. du bist verpflichtet einen bericht über die entwicklung zu schreiben, ihm die zeugnisse in kopie vorzulegen und das umgangsrecht zu gewähren. tust du das nicht wird er es gerichtlich durchsetzen. wenn nötig mit zwangsauflagen gegen dich: zwangsgeld, zwangshaft, entzug des sorgerechts. er hat natürlich das recht dem kind zu sagen das du es belogen hast und das er natürlich der leibliche vater ist. doch er kann all das tun, weil du es verbockt und versaut hast. was bist du nur für eine "mutter" die ihr kind so verletzt und verarscht.

doch kann er, da er der leibliche vater ist und ein recht auf das kind hat! es gibt menschen die brauchen etwas länger um einiges zu begreifen! auch er kann sich geändert haben! das kannst du nicht wissen! er ist der vater und kann/wird sein recht geltend machen, mit oder ohne deine hilfe!