Wie wird die Praktikumsvergütung einer Minderjährigen auf den Unterhalt angerechnet?
Meine Tochter (17 Jahre) fängt nach den Sommerferien eine Fachoberschule an. Dabei muss sie im 1. Schuljahr (11. Klasse) ein Pflichpraktikum absolvieren. Dieses Praktikum dauert das komplette Schuljahr. Sie geht während der Schulzeit 3 Tage arbeiten und 2 Tage zur Schule, während der Ferien arbeitet sie jeden Tag, hat aber auch die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. Für dieses Praktikum bekommt sie eine monatliche Vergütung von €240,00 - auf die sie sich auch schon total freut, da sie ab September mit Ihrem Führerschein anfangen will und mich mit diesem Geld beim bezahlen des Führerscheines unterstützen möchte.
Ich bin seit vielen Jahren geschieden und bekomme meinen Unterhalt für meine beide Kinder (ihr Bruder wird jetzt 15) über das Jugendamt, da mein Ex-Mann im Ausland lebt (lange Geschichte). Jetzt muss ich der Beistandschaft des Jugendamtes melden, dass meine Tochter weiter die Schule besucht und auch, dass sie ein Pflichtpraktikum macht und dafür auch noch (ist ja auch nicht selbstverständlich) eine Vergütung bekommt. Die meisten Praktikanten bekommen während diesem Pflichtpraktikum für die FOS einen feuchten Händedruck als Dankeschön. Geld ist hier nicht selbstverständlich.
Kann mir diese Praktikumsvergütung nun auf Ihren Unterhalt angerechnet werden? Ich bekomme im Höchstfall €330 Unterhalt jeden Monat. Ich verdiene ok, aber das extra Geld wäre schon toll, da sie sich damit vieles selbst finanzieren könnte. Und auch noch ein nettes Taschengeld hätte.
Bevor ich das Jugendamt involviere hätte ich gerne erst mal gewusst, wo ich stehe.
2 Antworten
2 Sekunden Google: https://www.finanztip.de/kindeseinkuenfte/
Ja, das Geld wird angerechnet.
(240-50):2 =95,- werden davon auf den Unterhalt angerechnet.
Ist auch richtig so, denn auch wenn euch das Geld gelegen kommt (wem nicht) warum soll der Staat zahlen, wenn eigenes Geld da ist?
Davon ab solltet ihr euch eh langsam daran gewöhnen, dass das Geld weniger wird, denn mit 18 gibt es keinen Unterhaltsvorschuss mehr und ab 18 ist dann auch die Mutter unterhaltspflichtig.
Ok, wenn der Vater zahlt Ist es etwas anders. Die 95, - werden genau wie die 97,- Kindergeld vom Bedarf der Tochter abgezogen.
Wenn sie also eigentlich 467, - Bedarf hat werden dass 467-97-95= 275,-
Solange der Vater weniger als diese 275,- für die Tochter zahlt, ändert sich nichts.
Sobald sie 18 ist bleibt es dabei, wird auch die Mutter unterhaltspflichtig und die Eltern teilen sich den Bedarf
Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuss. Ich bekomme meinen "richtigen" Unterhalt über das Jugendamt, da mein Ex-Mann nicht freiwillig zahlt. Und ich bekomme noch nicht mal den vollen Betrag, der mir zusteht. Und von dem, was ich bekomme, muss ich momentan auch noch dem Jugendamt den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen, den ich mal bekommen habe. Das heißt also, von den knapp über 300 Euro, die ich bekomme gehen noch mal fast 100 Euro weg. Super.