Unterhaltspflicht in Thailand?
Welche Unterhaltspflichten hat man als Deutscher nach Thailändischem recht wenn man selbst in Thailand lebt und mit einer Thailändischen Frau ein gemeinsames Kind hat?
Welche unterschiede gibt es zwischen evtl. vorhandenen Unterhaltsansprüchen wenn man mit der Kindesmutter verheiratet bzw. nicht verheiratet ist?
4 Antworten
Hallo,
so sieht es aus:
http://www.nittaya.de/ehe-familie-14/thailaendisches-unterhaltsrecht-f-nichteheliches-kind-42791/
Emmy
Danke für die Bewertung !
Emmy
Siehe auch dies:
https://www.gutefrage.net/frage/unterhalt-fuer-in-thailand-gebohrene-kinder-von-einem-deutschen
Emmy
Die gesetzliche Regelung ist wie in Deutschland, dass der Vater fuer den Unterhalt des Kindes und der Mutter aufkommen muss. Das ist aber reine Theorie. Die thailaendischen Vaeter machen sich aus dem Staube und zahlen nichts. Um dann das Geld einzutreiben, muesste die Mutter einen Rechtsanwalt beauftragen, falls der Wohnort des Vaters bekannt ist, was meistens nicht der Fall ist. Aber der Anwalt will erstmal fuer seine Arbeit eine entsprechende Honorarvorauszahlung haben, die die Muetter meisst nicht leisten koennen. Ausserdem weiss der Anwalt, dass wahrscheinlich von dem Vater nichts zu holen ist. Er gibt an, dass er arbeitslos ist und kein Einkommen hat.
Nicht umsonst muessen viele dieser Muetter ihren Lebensunterhalt und den der Kinder durch Sex bestreiten.
Sorry, hab den Kommentar nicht verstanden.
Der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Kindes kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen des Staates durchgesetzt werden, in dem es selbst lebt.
Würden Mutter und Kind in Deutschland leben, der Kindsvater aber nicht, so könnte der Unterhalt für das Kind (und ggf. auch für die Mutter) nach deutschem Unterhaltsrecht eingefordert werden.
Da das Kind aber in Thailand lebt, so kann es von seinem Vater keinen Unterhalt nach in Deutschland geltendem Recht einfordern.
sorry aber hast du meine frage überhaupt richtig gelesen?
alle beteiligten leben in thailand, niemand beteiligtes lebt in deutschland. und mir geht es darum wie der unterhalt in thailand geregelt wird was ihr da zusteht usw.. deutsches recht ist hier meines ermessens nach absolut irrelevant.
Selten so einen Schwachsinn gelesen. Ein Kind mit deutscher Staatsbuergerschaft hat immer die Rechte auf Unterhalt nach deutschem Gesetz. Da ist der jeweilige Aufenthaltsort voellig irrelevant.
das kind hat keine deutsche staatsbürgerschaft. nur die thailändische staatsbürgerschaft, und ist übrigens auch in thailand geboren.
Jedes Kind das irgendwo auf der Welt geboren wird, an dem ein deutscher Vater oder eine deutsche Mutter beteiligt ist, hat automatisch die deutsche Staatsbuergerschaft. Ich weiss wovon ich rede, weils mich betrifft.
Wen interessiert schon Unterhaltspflicht hier. Meine Tochter (thai) hat 2 Kinder von verschiedenen Vätern, die sich beide aus dem Staub gemacht haben und noch nie einen Baht gezahlt haben.
es gibt zig Fälle. Selbst in Dland wäre das nur schwer durchzusetzen; Sie hat schlicht kein Geld dafür, schliesslich wollen auch die Eltern leben, da geht ein Grossteil des Einkommens hin.