Von der Frau verlassen in Thailand und die Tochter nun mit mir

7 Antworten

Au weia, da hast du aber maechtig gepennt. Du haettest laengst das Vaterschaftsanerkennungsverfahren machen muessen, damit die deutsche Staatsangehoerigkeit deiner Tochter festgestellt werden kann (Vaterschaftsanerkennungsverfahren erforderlich weil uneheliche Geburt). Das geht aber nur mit Mitwirkung der Mutter. Die wirst du jetzt aber kaum bekommen und ob dir da nun die von einem thailaendischen Gericht festgestellte Vaterschaft weiter hilft, weiss ich nicht.

Aber auch mit deutscher Staatsangehoerigkeit deiner Tochter wird das ein maechtig schwieriges und vor allem zeitaufwendiges Verfahren. Zwar kann es durchaus sein, dass dich die thailaendischen Behoerden am Flughafen dann mit deiner Tochter ausreisen lassen. Wenn aber die Mutter oder irgendein Verwandter des Kindes (Oma, Opa, Onkel, Tante) die Ausreise verhindern will, reicht ein kurzer Hinweis an die Grenzbehoerden und die lassen dich dann nicht mit Tochter raus. Dann brauchst du das alleinige Sorgerecht und das dauert in Thailand ewig (wenn du es ueberhaupt jemals bekommst).

Mit deutscher Staatsangehoerigkeit kaeme deine Tochter dann natuerlich problemlos nach Deutschland rein. Ohne deutsche Staatsangehoerigkeit braucht sie aber natuerlich ein Visum. Ein Besuchs- oder Touristenvisum (Schengen Visum) wird ihr die Botschaft aber nicht geben koennen. Schliesslich ist der der tatsaechliche Aufenthaltsgrund ja bekannt (Uebersiedlung nach D). Hierfuer darf sie gar kein Schengen Visum erteilen.

Bleibt also nur ein Visum zum Nachzug zum deutschen sorgepflichtigen Vater. Hierfuer muesste dann aber erst einmal die sorgerechtliche Angelegenheit geklaert sein und das erscheint in deiner Situation sehr, sehr schwierig.

Du steckst da in einem echten und zu ganz erheblichen Teien von dir selbst verschuldeten Dilemma, aus dem du ohne anstaendige anwaltliche Hilfe sicher nicht rauskommen wirst.

Du kannst erst einmal beim Uebersetzungsbuero Kiesow in Bangkok versuchen (http://www.thailaendisch.de/). Die sind da auch in rechtlichen Dingen recht versiert und koennen dir vielleicht ein paar Ratschlaege geben. Vielleicht koennen die dir auch einen Anwalt in Thailand empfehlen. Ausserdem findest du irgendwo auf der Website der Deutschen Botschaft eine Liste mit deutschsprachigen Anwaelten in Thailand (nach Fachgebieten).

Allein wirst du das kaum schaffen und auch mit entsprechender (sicher auch nicht ganz billiger) Hilfe wird's wohl auch ne ziemlich heftige Nummer.

DerCAM  07.01.2013, 14:49

Ergaenzung:

Du kannstdich auch an den Deutschen Hilfsverein wenden (http://www.dhv-thailand.de/). Auch dort wird man dir mit Rat und vielleicht auch mit Tat zur Seite stehen. Auf alle Faelle ist man dort in der Lage, einen Kontakt zu solchen Stellen herzustellen, die dir weiterhelfen koennen.

Aber wahrscheinlich hast du auch noch ne ganz andere Baustelle, an die du bislang noch gar nicht gedacht hast. Was ist eigentlich mit deiner Aufenthaltsgenehmigung? Da du bislang in Thailand gearbeitet hast, duerfte deine Aufenthaltsgenehmigung (Jahresverlaengerung) ja auf der Basis deines Arbeitsverhaeltnisses erteilt worden und somit an das Bestehen des Arbeitsverhaeltnisses gekoppelt sein.

Wenn dem so ist, dann ist deine Aufenthaltsgenehmigung aber mit der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses erloschen und du musst dich schleunigst mit der Immigration in Verbindung setzen, um deinen Aufenthalt in Thailand auf legale Fuesse zu stellen. In deiner Situation wird sich sicher eine Moeglichkeit finden, du musst das aber unbedingt ganz schnell angehen!

So waere es z.B. moeglich, dir eine Aufenthaltsgenehmigung zur Erfuellung deiner Sorgepflicht fuer das thailaendische Kind zu erteilen. Hierfuer ist i.d.R. aber u.a. auch ein Nachweis ueber ein Mindesteinkommen von 40.000 Baht/Monat ODER ein Guthaben auf einem Bankkonto IN THAILAND von mindestens 400.000 Baht erforderlich. Eine Mischung aus Einkommen und Bankguthaben - wie dies z.B. bei Rentnern moeglich ist - sieht das Regelwerk fuer diesen Fall nicht vor.

In besonderen Ausnahmefaellen kann von diesem Nachweis bzw. der geforderten Hoehe der Betraege aber auch abgesehen werden. Ich wuerde vermuten, dass in deinem Fall tatsaechlich zumindest voruebergehend eine entsprechende Sonderregelung gefunden werden kann. Sicher ist das aber nicht.

Auf alle Faelle musst du auch bezueglich deiner Aufenthaltsgenehmigung ganz schnell in die Poette kommen, eigentlich - wenn ich mich nicht irre - innerhalb von 14 Tagen ab Beendigung deines Arbeitsverhaeltnisses.

diver13 
Beitragsersteller
 08.01.2013, 03:55
@DerCAM

Das mit den Visa ist kein Problem. Ich habe nun ein "O"Visa fuer ein Jahr, das sogenannte "Take care Baby" Auch wenn ich alleine nach Deutschland fliegen sollte, was soll ich mit meinen Kind machen? Am Flughafen abgeben? Oder was? Ob ich das Sorgerecht habe weis ich nicht genau, ich weiss nur das wir, als das Kind geboren wurde auf das Gericht gegangen sind um dort zu bestaetigen lassen das ich der anerkannte Vater bin. Ich habe aber mit den Behoerden am Montag einen Termin und hoffe das dei mir eine Antwort auf meine Fragen geben koennen. Besten Dank fuer die Auskunft.

DerCAM  08.01.2013, 11:44
@diver13

Dann besteht ja zumindest bezueglich des Aufenthalts kein aktueller Handlungsbedarf.

Ward ihr wirklich beim Gericht oder habt ihr einfach nur ne Vaterschaftserklaerung auf dem zustaendigen Standesamt abgegeben, damit du als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden konntest? Ich habe naemlich im Moment absolut keine Vorstellung davon, was ihr da bei Gericht geregelt haben koenntet.

Wenn es aber nur um die Eintragung in der Geburtsurkunde ging, kann ich dir schon mal sagen, dass dir die allein bezueglich der deutschen Staatsangehoerigkeit fuer das Kind gar nichts bringt.

Wenn du ohne das Kind ausreist, werden die thailaendischen Behoerden das Kind in die Obhut naher Angehoeriger uebergeben (Grosseltern, Onkel, Tanten u.s.w.). Ich halte es fuer ziemlich unwahrscheinlich, dass man dich mit dem Kind ausreisen lassen wird, wenn es weder ein Visum noch einen EU Pass hat. Schengen Visum wird es nicht bekommen und ein Visum zum Zuzug zum in Deutschland lebenden Vater ohne behoerdlich festgestellte Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennungsverfahren) auch nicht.

Wie gesagt, ohne professionelle Hilfe wirst du das nicht schaffen. Ob du es mit professioneller Hilfe schaffen kannst, weiss ich nicht. Ich wuensche dir aber natuerlich viel Erfolg, Ausdauer und Energie dabei.

diver13 
Beitragsersteller
 09.01.2013, 04:17
@DerCAM

Ja wir wahren damal vor Gericht, da wir auch einen Anwalt hatten und ich musste den Beweis bringen das ich zweifellos der Vater bin. Da meine Tocher auch einen eigenen Reisepass hat, und hat ebenfalls auch meinen Familienname und nicht den Namen meiner Frau. Was ich nicht genau weiss ist "Ob ich das Sorgerecht habe" leider reicht mein Thailaendisch fuer sollche sachen nicht aus. Meine Tocher zu den Schwiegereltern geben kann ich mir nicht vorstellen da die schon zu alt sind um meine Tocher zu erziehen, ausserdem werde ich NIE meine Tocher in stich lassen, egal was kommt. Aber wie schon gesagt, ich habe am Montag einen Termin bei einen Anwalt und wir werden sehen was da rauskommt.

Wenn Du deutscher bist müsste das gehen. Du musst Dir von Thailändischer Seite irgendwas besorgen woraus hervorgeht dass sie deine tochter ist und das du das Sorgerecht hast, dann kann dir die Botschaft helfen. Tut die Botschaft das nicht, Touristenvisa für die Tochter, hier her kommen und ab zur Ausländerbehörde wegen Einbürgerung im Zweifel zum Verwaltungsgericht.

DerCAM  07.01.2013, 12:22

Touristenvisum fuer die Tochter wird nicht mehr moeglich sein weil der Botschaft ja der tatsaechliche Reisezweck laengst bekannt ist.

Hallo diver13,

vor nicht allzu langer Zeit gab es einen Bericht im Fernsehen (Die Auswanderer), wo Dirk das selbe Problem hatte. Mein Mann und ich kennen Dirk nur flüchtig aus Thailand. Seine Frau war drogen- und auch spielsüchtig, ließ das Kind zurück. Es gibt in Thailand wie auch in Deutschland immer "solche und solche", ich möchte da niemanden über einen Kamm scheren, leider habe ich persönlich schon öfter davon gehört. Meist wird dann später versucht, das Kind regelrecht an den Vater "zu verkaufen".

Zum Kommentar "wärst Du doch hier gebliegen, ist viel cooler..". Das sind Kommentare, die die Welt nicht braucht....

"Wenn man mal von was keine Ahnung hat: Einfach mal die Klappe halten" trifft es hier recht gut.

Vielleicht versuchst Du Dich mit Dirk Beuthan mal in Verbindung zu setzen, google doch mal. Wir haben keien aktuelle Adresse von ihm. Er hat damals mit Hilfe von Liz Luxen einer deutschen Anwältin auf Koh Samui doch einiges erreicht (schau vielleicht mal auf www.liz-luxen.com) .

Ich wünsche Dir viel Glück und viele Grüße, Andrea

Ich möchte dazu zweierlei sagen: erstens ist die deutsche Botschaft als "Außendienst des Staates" verpflichtet, in Notlagen zu helfen. Konkret mit Informationen über den einzuschlagenden Weg, manchmal auch mit Geld, um wieder heimfliegen zu können. Zweitens: ich selbst habe die Kinder meiner Frau nachträglich adoptiert und benötigten dazu die Einwilligung des leiblichen Vaters. Gott sei dank hat er keine Probleme gemacht. Aber zuerst war er unauffindbar und jetzt kommt die vielleicht für Sie wichtige Info: In dem Moment kann ein thailändisches "Amtsgericht" mit Hilfe von Zeugen (aus Familie, Nachbarn; gut sind immer Mönche!) das Sorgerecht feststellen. Heißt, es wird dem Elternteil zugeschlagen, der sich am Meisten um das Kind kümmerte. Und das ist in erster Linie ganz sicher der, der sich ums Kind kümmert - also Sie - und nicht die Mutter, die einfach abgehauen ist. By the way: ziehen doch auch Sie eine Adoption in Betracht! Das könnte ein paraleller Weg sein zu Ihrer schon begonnenen Verfahrensweise. So oder so - Sie werden einige Monate Zeit einplanen müssen. Der Vorteil ist, das Sie vor Ort sind.

DerCAM  08.01.2013, 12:04

Nur mal interessehalber: Koennte eine Adoption wirklich ohne Einverstaendnis der Mutter erfolgen? Kann der in der Geburtsurkunde eingetragene Vater ueberhaupt sein eigenes Kind adoptieren?

Hallo,

ich kann Dir nur sagen, was ich von meinen Bekannten weiß, die in einer ähnlichen Lage waren. Sie mußten vor dem Thailändischen Gericht das Sorgerecht für das Kind beantragen. Ist ein langer Weg gewesen und geht vermutlich nur mit Hilfe eines Anwalts.

Hoffe das es Dir weiterhilft und wünsche Dir alles Gute.