Kindesunterhalt nachdem man geerbt hat
Hallo Zusammen,
mein Mann hat eine 9 jährige Tochter aus vorheriger Beziehung ( war mit der Kindesmutter nicht verheiratet). Da mein Mann bis jetzt nie ausreichend verdient hat, wurde bis jetzt kein Kindesunterhalt bezahlt. Mein Mann hätte jetzt die Möglichkeit ein Erbe anzunehmen ( Haus mit Grundstück). Muss dann der aufgekommende Kindesunterhalt der bis jetzt vorhanden ist ausglichen werden? Habe gelesen das ein Erbe nicht als Einkommen bewertet wird.
7 Antworten
Das Kind kann nichts dafür, dass Dein Mann mit der Mutter nicht verheiratet war und auch nicht mit dieser zusammen lebt. Offenbar möchtest Du nicht, dass er für sein Kind aufkommt, auch wenn er es finanziell könnte. Du wusstest dass Du Dein Mann bereits ein Kind hat und natürlich diesem gegenüber auch Pflichten. Es ist doch schön, wenn er diesen Verpflichtungen nun nachkommen kann.
Ich finde es unverschämt das man mir hier Verurteilt wird...Ich liebe meine Stieftochter über alles und gönne dem Kind alles. Mein Mann ist ungelernt und verdient deshalb nicht soviel das er bis jetzt Unterhalt leisten konnte und wir haben auch noch ein gemeinsames Kind. Desweiteren bezhlen wir jeden Monat das Schulgeld selbst und das Kind kommt alle 2 Wochen zu uns, bekommt einen Busparvertrag angespart....daran soll es nicht liegen...wir haben eine Erbschaft die wir antreten könnten die nicht ganz ohne ist und man einfach rechnen muss ob etwas für wen auch immer übrig bleibt bevor man sich noch mehr verschuldet. Die Mutter hat Unterhaltsvorschuss erhalten bis sie neu geheiratet hat.....ich finde es echt traurig so beleidigt zu werden, wenn man die eigentlichen Hintergründe nicht kennt :(
Das Erbe zählt nicht als Einkommen - wird für laufenden Unterhalt also nicht herangezogen.
Wenn der Mann bisher keinen Unterhalt zahlen musste, weil sein Einkommen nicht ausreichend war, muss nun auch nichts nachgezahlt werden.
Nur, wenn ein "Unterhaltstitel" gegen ihn existiert, er aber nicht gezahlt hat..., so dass Unterhaltsschulden aufgelaufen sind, müsste er diese aus dem Erbe begleichen - denn durch dieses Erbe hätte er ja nun pfändbares Vermögen....
Dazu kann ich nur sagen der Vater meiner Nichte kann auch seit ihrer Geburt keinen Unterhalt zahlen, dass übernimmt für eine gewisse Zeit das Jugendamt bzw das Gericht, die Forderungen per se an den Vater die bleiben jedoch bestehen. In regelmäßigen Abständen muss der Herr ins Gefängnis, ausstehende Schulden absitzen...... der Staat kann doch nicht für Kinder aufkommen für die Eltern nicht geradestehen wollen....! Egal ob Mann oder Frau, dann muss er/sie eben zusätzliche Jobs annehmen.
Wusste ich nicht, danke für die Info:)
Dazu kann ich nichts sagen..ob ein Erbe nicht angerechnet werden kann..aber..aus moralischer Sicht wäre es wohl seine Pflicht seinem Kind etwas zu gönnen..oder!?
Als Schulden ist der Kindesunterhalt mit Sicherheit jetzt schon kumulativ aufgelaufen.
Schulden sind nur aufgelaufen, wenn der Unterhalt "tituliert" war.
Wenn der Mann bisher aber nachweislich nicht "leistungsfähig" war, so wird auch kein "Unterhaltstitel" gegen ihn erstellt worden sein - das bedeutet: es gibt keine Schulden, die er nachzahlen muss.....
.... dann ist anzunehmen, dass der Vater der Nichte Unterhalt zahlen könnte, es aber trotzdem nicht tut... bzw. seiner "erhöhten Erwerbsobliegenheit" nicht nachkommt.... oder seine fehlende Leistungsfähigkeit nicht dokumentiert hat.....
Ist ein eigentlich barunterhaltspflichtiger Elternteil trotz seiner Bemühungen nachweislich nicht in der Lage, von seinem Einkommen Unterhalt zu zahlen, so ist er "nicht leistungsfähig" - dann wird auch kein Unterhaltstitel gegen ihn erstellt und auch möglicherweise gezahlten Unterhaltsvorschuss braucht er später nicht zurückzahlen......