Darf die kindesmutter einblick in die Einkunftsunterlagen des Vaters haben?
Mein Freund hat 2 Kinder und zahlt unterhalt. er war nie mit der kindesmutter verheiratet. Angeblich muss er alle unterlagen über seine Einkünfte der mutter geben. Er darf auch nicht zur unterhaltsberechnung mit und die unterlagen darf er nicht persönlich auf dem amt abgeben. stimmt das? Ich bin ja der meinung das die unterlagen unter datenschutz zählen und wenn er nicht möchte das die kindesmutter die unterlagen einsieht, er kein einblick gewähren muss. er soll alle unterlagen ihr geben und nur sie darf die auf dem amt abgeben. kann mir nicht vorstellen das das so ist.
Ich freue mich sehr wenn mir jemand schnell helfen könnte.
mit freundlichen grüßen niesel17
11 Antworten
Ersteinmal: Wenn man Kinder hat und nicht mehr mit dem Partner lebt der die Kinder versorgt, haben die Kinder Anspruch auf Unterhalt. Da dein Freund nun sein eigenes Leben lebt muss er der Frau seiner Kinder seine Einkünfte nicht mitteilen! Wie du schon vermutet hast. Er selbst muss mit dem Jugendamt - der Unterhaltsstelle - zusammenarbeiten. Er muss(!) natürlich zur Berechnung des Unterhalts seine Einkünfte (Arbeitsentgeld; AlgII-Bescheid, etc.) darlegen. Er macht das aber beim Amt! Die Frau kann über die "Beistandschaft" beim Jugendamt Hilfe zur Klärung der Unterhaltszahlung beantragen. In diesem Fall schreibt diese Stelle deinen Freund an (so die Adresse der Frau seiner Kinder bekannt ist, bzw. das Amt ihn findet über seine Eintragung beim Einwohnermeldeamt). Er kann sich auch selbst an das Amt wenden und sich informieren lassen. Bestenfalls - im Interesse der Kinder um Streit zu vermeiden - geht er mit der Frau seiner Kinder zum Amt und lässt sich beraten. Dann kann er alle notwendigen Unterlagen nachreichen. Er wird in jedem Fall UH zahlen müssen. Kann er nicht, gibt es für die Kinder Unterhaltsvorschuss. Diesen möchte das Amt dann aber sich auch irgenwann zurück. klar.. Jeder der Kinder zeugt, muss sich seiner Verantwortung auch bewusst sein. Dazu gehört im Falle einer Trennung eben auch der Unterhalt. Leider denken viele Männer (aber auch Frauen) bei der Zeugung eines Kindes nicht daran...
Ja, sie hat das Recht und würde es vom Amt ohnehin erfahren, weil ihr die Unterlagen in Kopie ohnehin übermittelt werden.
Das Recht hat sie, weil sie anscheinend das alleinige Sorgerecht (da nicht verheiratet) hat und damit rechtlicher Vertreter der Kinder ist und deren rechtmäßige Ansprüche gegen den Vater durchsetzen muss.
Das Jugentamt wiederum berechnet den Unterhalt in Vertretung der Mutter, da diese ja hier Ansprüche der Kinder geltend macht. Daher werden ihr später ohnehin alle Unterlagen, die für die Berechnung relevant waren, zugeschickt.
Das Jugentamt vertritt immer nur die Kinder und deren rechtlicher Vertreter (hier die Mutter). Ist das Sorgerecht geteilt, können sich beide Elternteile zur Unterhaltsberechnung an das Jugendamt wenden.
Der nicht sorgeberechtigte Vater müßte sich, wenn er nicht mit der Unterhaltsberechnung einverstanden ist, immer an einen Anwalt wenden und den Unterhalt von diesem berechnen lassen.
Der Exfrau persönlich muss er gar nichts geben. Alles über Anwalt machen.
Quatsch, wenn ihr keine Ahnung habt, dann schreibt doch nichts.
@tanni, auch wenn er mit der frau nie verheiratet war, ist er verpflichtet auf aufforderung seine einkünfte zu offenbaren. sie handelt nämlich in vertretung (rechtlicher vertreter) des kindes. somit hat sie ein recht zu erfahren was er verdient u. was er sonst so auf der hohen kante hortet. selbst wenn er das nur dem jugendamt oder ihrem anwalt übersendet, wird sie die unterlagen in kopie für ihre unterlagen bekommen. von daher ist es gehupft wie gesprungen.
die kindesmutter hat gar nichts in und mit den unterlagen zu tun,
Auch Unsinn