Darf ein Rechtsanwalt 25 Bewerbungen im Monat verlangen ?

4 Antworten

Ab August 2016 dürfte Dein Sohn keinen Unterhatsanspruch mehr haben, da er 700,- Euro im FSJ bekommt. Wenn Du eine Pfändung hast, geht es aber offenbar um rückständige Unterhaltsansprüche aus der Vergangenheit. Diese rückständigen Unterhaltsansprüche haben mit dem FSJ ab August gar nichts zu tun. Offenbar gibt es über die Unterhaltsrückstände auch einen Titel, also eine Gerichtsentscheidung oder eine von Dir freiwillig unterschriebene Jugendamtsurkunde. Denn ohne einen solchen Titel wäre keine Vollstreckung möglich. Wenn der Titel auch aktuell noch weiter gilt, musst Du beim Gericht beantragen, diesen titel ab August 2016 aufzuheben. Ohne eine solche Aufhebung gilt der Titel weiter, auch wenn er eigentlich wegen der 700,- Euro, die Dein Sohn bekommt, nicht mehr stimmt.

Ich1803 
Beitragsersteller
 08.10.2016, 12:51

Ja ich habe damals beim Jugendamt so etwas Unterschrieben..Mir blieb ja nichts anderes übrig obwohl ich IMMER meinen Unterhalt gezahlt hatte, sogar mehr als ich musste. Dann geht es Wahrscheinlich um den Rückständigen Unterhalt von Dezember 2015 bis ende Juli. Kann ich denn im Nachhinein das Hälftig Kindergeld aufrechnen lassen ?

Roland Sperling  08.10.2016, 13:17
@Ich1803

Bei Jugendamts-Urkunden ist die Verrechnung des halben Kindergeld normalerweise bereits im Zahlbetrag enthalten. Das müsste aus dem Text der Urkunde hervorgehen, z.B. "abzüglich des halben Kindergelds". Wahrscheinlich ist das also bereits berücksichtigt.

Ich muss auch dazu sagen, das mein Sohn die letzten 2 Jahre hälftig bei mir gelebt hat, das heisst er war im Monat 2 Wochen bei mir und 2 Wochen bei der Mutter. Da ich Herzens gut bin, habe ich der Kindsmutter das Komplette Kindergeld gelassen obwohl mir das hälftig zugestanden hätte Monatlich. Ich hab es auf meine Kosten genommen das ich meinem Sohn die Fahrkarte in die Schule bezahlt habe (160€) für 2 Wochen, da ich etwas weiter weg Wohne. Mein Sohn hatte sich damals dazu entschieden für die 2 Wochen Regelung und ich bin seine Wunsch nachgekommen da ich Ihn Liebe ohne Ende. Da sich die Berufliche und Finanzielle Situation im November letzten Jahres bei mir geändert hatte, hat mein Sohn sich dazu Entschieden mir entgegen zu kommen und nicht mehr die 2 Wochen Regelung zu machen um mich Finanziell zu Entlasten. (Hammer Einstellung von dem Jungen) und da er ja sowieso jetzt das Freiwillig Soziale Jahr macht, Lohnt sich die 2 Wochen Regelung nicht mehr wegen der Fahrerei. Meine Exfrau Wohnt mittlerweile seit fast 2 Jahren mit Ihrem Exfreund zusammen, weiss nicht ob das auch eine Rolle Spielt beim Unterhalt. Mein Sohn Wusste noch nicht mal etwas davon das er bzw meine Exfrau in seine Namen Anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt und gegen mich Gerichtlich vorgehen will

Was soll mir das jetzt weiter Helfen mit diesem Link ? Mein Sohn ist 16, und so wie ich gelesen habe, gilt Unterhaltsvorschuss nur bis 12 Jahre.
Meine Exfrau erhält keinen Unterhaltsvorschuss