Mutter aus Bedarfsgemeinschaft ausziehen möglich?

4 Antworten

Ich würde beachten das die Kinder die Möglichkeit haben via Arbeitsaufnahme ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Wenn die Mutter aus der Bedarfsgemeinschaft auszieht und die Kinder Anspruch auf Unterhalt haben (Schule Ausbildung) ist die Mutter den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Das hat Vorrang vor Staatsknete. 


naadann  16.05.2015, 17:50

wenn nicht, gibts staatsknete. wenn die mutter nicht leistungsfähig ist, haben die kinder wieder pech. dann gibts auch nur staatsknete. da sie aber schon alg2 beziehen, haben sie wohl keine ausbildung.

die mutter ist nicht verpflichtet ihre volljährigen kinder mitzunehmen oder weiter zu verköstigen, wenn die nicht in ausbildung oder schule sind. sie hat keine unterhaltspflicht für diese. wenn sie also auszieht, dann müssen die kinder wohl einen antrag auf alg2 stellen. was sonst sollten sie tun? es sei denn natürlich sie finden endlich irgendeine arbeit um sich zu unterhalten. dann brauchen sie dem jobcenter nicht weiter "auf der tasche liegen".

ich vermute mal dass das amt darauf besteht, dass die kinder bei zumindest einen elternteil wohnt --- evtl. sogar "aufgeteilt". sollte es trotzdem mit dem platz nicht ausreichen, wird wohl das Geld gekürzt.

naadann  16.05.2015, 17:48

so ein unsinn.

Das ist aber so nicht richtig, wenn die Kinder selbst Hartz IV bekommen, müssen sie auch einen eigenen Haushalt haben, oder? Mutter bekommt nicht, also auch das Kind eben nicht, ist doch ganz einfach.

naadann  16.05.2015, 17:49

nö so einfach dann wiederum auch nicht. die kids bekommen vielleicht aufstockende leistungen, weil muttis einkommen alleine nicht reicht. wenn sie die zwei nun an die luft setzt, weil sie nase voll hat, werden die beiden wohl volle leistungen beziehen.