Verschenkung/Überschreiben Vermögen 1 Jahr vor Beginn ALG 1 und später Hartz 4-Bezug zulässig?

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BGB § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers hatten wir ja schon, hinzu kommt § 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs.

Das Recht nach § 528 geht über auf das Jobcenter nach SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen, und zwar bis zur Höhe der geleisteten Sozialleistungen.

Wird Vermögen in der Absicht verschleudert (Weltreise, Spielbank usw.), mehr oder früher ALG II zu beziehen, greift SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten. Man muss sein ALG II also sofort wieder zurückzahlen, wenn man genügend Einkommen hat (Job, Erbe, Lotto usw.).

Vorher muss man monatlich lediglich rund 110,- zurückzahlen - das wird einem vom ALG II automatisch abgezogen, schreibt SGB II § 43 Aufrechnung.

Zudem gibt es drei Monat lang eine Minderung um ebenfalls rund 110,- laut SGB II § 31 Pflichtverletzungen ff. für Leute, die

"nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen".

Die Nicht-Angabe von Goldbarren führt zudem zu StGB § 263 Betrug.

Gruß aus Berlin, Gerd

Bei alg1 brauchst Du keine Angst zu haben. Da Du das garnicht so lange nachweisen musst, ist die Frage hinfällig. (bei Hartz4) Wo kein Kläger da kein Richter. Du könntest Dir auch einen Safe kaufen und es zu Hause deponieren!

Aber Du solltest Dir überlegen, ob es alles so richtig ist! Will da nicht mit der Moral kommen, 70000 geht ja noch. Aber man kann doch da irgentwo arbeiten bevor h4 kommt.

Für Hartz IV berechtigt § 33 SGB II, bei der Sozialhilfe § 93 SGB XII die zuständige Behörde, verschenktes Vermögen direkt beim Beschenkten einzufordern.

So weit mir bekannt ist, kann man alles, was in den letzten 10 ! Jahren von der nun "verarmten Person" verschenkt wurde, zurückfordern (s.o.)....

Wenn du dein Vermögen selbst verminderst, und anschließend "bedürftig" wirst im Sinne der Sozialgesetzgebung, verlangt der Träger (also JobCenter oder Sozialamt), dass diese Rechtsgeschäfte rückgängig gemacht werden. Das ist noch 10 Jahre nach dem Rechtsakt möglich.

Im Klartext: Du kannst dich nicht selbst "arm rechnen" und anschließend Geld vom Staat verlangen. Selbst der Versuch kann als Betrugsversuch auch bestraft werden.

Das gibt auf alle Fälle Probleme , deine Eltern müssten das Geschenkte wieder rausrücken .