Eltern Hartz 4, Kind Ausbildung.. wie wird das angerechnet?

3 Antworten

Deine Mutter kann auf ihrem Bescheid nachsehen, wie hoch dein Bedarf ist. Das fällt dann weg. Du mußt dich dann selbst verhalten (Nahrungsmittel, Putzmittel, Waschpulver, etc. etc., eben alles) oder deiner Mutter diesen Betrag ersetzen. Und natürlich die Hälfte der Miete. Außerdem auch Strom. Du wohnst schließlich mit deiner Mutter und verbrauchst auch Strom.

DanciGirl95 
Beitragsersteller
 22.11.2017, 00:18

Also bedeutet das, dass wenn unsere gesamte Warmmiete 500€ kostet mit Strom und allem, ich 250€ zahlen muss und mehr nicht, richtig? Den Rest mit meinem Bedarf regele ich mit meiner Mama, stimmt’s? Weil ich von meinem Geld ja sowieso Essen kaufe. Ich wollte halt immer wissen, ob ich meinem Bedarf welcher dann wegfällt abgeben muss oder ob damit gemeint ist, dass ich halt einfach mich selbst verpflegen muss :)

glaubeesnicht  22.11.2017, 00:24
@DanciGirl95

Richtig, die Hälfte der Miete und der sonstigen Nebenkosten, Strom etc. ! Lebensmittel für dich kaufst du selbst, auch Toilettenpapier, Waschpulver, Weichspüler, Putzmittel, Spülmittel, eben einfach alles, was du brauchst. Dafür ist deine Mutter dann nicht mehr zuständig.

Bist du dir sicher das du ca. 700 € Netto Vergütung bekommst ?

Denn in deinem Azubi Vertrag steht die Brutto und nicht die Netto Vergütung,bedeutet davon gingen noch Sozialabgaben und bei über 950 € Brutto dann auch Lohnsteuern ab,dass was du dann auf dein Konto bekommst ist das Netto.

Dir stehen dann auf das Bruttoeinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest du jetzt tatsächlich um die 700 € Netto bekommen,dann läge deine Brutto Vergütung sicher um die 850 € und davon stünden dir erst einmal 100 € Grundfreibetrag zu.

Von den übersteigenden 750 € Brutto ( bis 1000 € ) kämen dann noch einmal 150 € ( 20 % ) an Freibetrag dazu,dein gesamter Freibetrag würde dann bei 250 € liegen und diese würde dir das Jobcenter theoretisch von deinen 700 € Netto abziehen,dein anrechenbares Erwerbseinkommen läge dann bei ca.450 €.

Wenn du unter 25 bist steht deiner Mutter für dich dann ja auch noch Kindergeld von derzeit 192 € zu,dass käme dann noch zu den ca. 450 € dazu,es würden dann also um die 642 € anrechenbares Einkommen ergeben.

Ab deinem 18 - 24 Lebensjahr stehen dir derzeit als Bedarf min.deine 327 € Regelleistung für den Lebensunterhalt zu + dein KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und darauf würde dann dein anrechenbares Gesamteinkommen angerechnet.

Würde die KDU - z.B. 500 € betragen,dann läge der KDU - Kopfanteil bei 250 € + deine 327 € Regelleistung läge dein Bedarf bei min.577 € pro Monat.

Du könntest in diesem Beispiel mit ca.642 € also deinen Bedarf aus eigenem Einkommen selber decken und nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören,sie würde also für dich keine Leistungen mehr bekommen,also auch dein Mietanteil fällt dann weg.

Dann müsste man diese ca. 642 € gesamtes anrechenbares Einkommen nehmen und deinen Bedarf von angenommen 577 € abziehen,würde bedeuten das du dann einen übersteigenden Betrag von ca. 65 € hättest,dieser Betrag würde dann deinem Kindergeld zugerechnet,weil du diesen Teil dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.

Dieser Teil des Kindergeldes würde dann wieder zum Einkommen deiner Mutter,hätte sie außer dem Kindergeld noch anderes Einkommen würde das Jobcenter diesen Betrag dann von ihrem Bedarf ( Leistungsanspruch ) abziehen,also ihre Leistungen dementsprechend kürzen.

Hätte sie kein anderes Einkommen,dann könnte sie min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Das Kindergeld liegt derzeit bei min.192 €,wenn du einen Überschuss von angenommen 65 € hättest,dann würde das bedeuten das du vom Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung noch 127 € selber benötigen würdest.

Diese ca.127 € vom Kindergeld müsste deine Mutter dann also noch für deinen Bedarf einsetzen,also z.B.auf deinen KDU - Kopfanteil anrechnen,würde also bei den angenommenen 250 € bedeuten das du ihr noch den Differenzbetrag von 123 € geben müsstest und dazu kämen dann noch 50 % für den normalen Haushaltsstrom,also 50 % vom monatlichen Abschlag den deine Mutter zahlen muss.

Dann musst du dich mit deiner Mutter einigen ob du ihr Kostgeld für deine Verpflegung / Versorgung gibst oder ob du das dann selber machst,der Rest deiner Vergütung ist dann deine.

Du fällst aus der Bedarfsgemeinschaft raus und damit kein Hartz4 für Dich. Du müßtest Deiner Mutter also den Ausgleich geben für Wohnen, Essen usw. Das regelst Du mit Deiner Muter.