Unterhalt vom Türkischen Vater?

7 Antworten

Unterhalt ist nur ab Inverzugsetzung rückwirkend einklagbar.

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Selbst wenn es einen Unterhaltstitel gäbe, wären die Beträge nur für 3 Jahre rückwirkend einklagbar.

Alles andere ist bereits verjährt!

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Voraussetzung ist jedoch zunächst einmal, das die Vaterschaft überhaupt mal festgestellt wird.

Unterhalt einklagen geht nur für die letzten 2 Jahre, der Rest ist verfallen, aber ob du was bekommst, geh zu nem Anwalt Rechtsauskunft

Du bekommst Prozeßkostenbeihilfe, da Du kein Einkommen hast. Eine Vaterschaftsfeststellung kannst Du auch gerichtlich durchsetzen. Lass Dich von einem Anwalt für Familienrecht beraten. Viel Glück!

Ich dachte immer, das Jugendamt würde das beim Leiblichen Vater einklagen...Wahrscheinlich hat deine Mutter auf die Vaterschaftserkennung versichtet...mach dir da keine hoffnung

Natürlich hast Du Anspruch, jedoch müßte wer zu einem Vaterschaftsanerkennung gezwungen werden. Hier ist für dich als Deutsche zuerst nur ein Rerchtsurteil für die EU möglich. Dies kostet Dir fast kein Geld. Danach darf dein Vater nicht mehr in der EU einfreisen, wird allerdings nicht von der deutschen Polizei in der Türkei verfolgt.

Jedenfalls besitzt Du nach Prozeßende einen Rechts-Titel, worauf dein Vater, sollte er doch mal irgendwas mit der BRD zu tun haben, dir erst einmal die Schulden zurückzahlen muß.