Unterhalt einklagen. Anwalt/Kosten?
Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und studiere im zweiten Semester...mein Vater zahlt jetzt seit knapp einem Jahr keinen Unterhalt...meine Mutter unterstützt mich wo sie kann,allerdings möchte ich ihr nicht so sehr auf der Tasche liegen...also habe ich mich entschlossen endlich den mir zustehenden Unterhalt einzuklagen, frage mich aber wie ich es schaffen soll auch noch einen Anwalt zu bezahlen...außerdem sehe ich es eigentlich auch nicht ein, da er ja unterhaltfspflichtig ist.
Nun zu meiner Frage, gibt es eine Möglichkeit die Anwaltskosten zu minimieren o.ä.? (Prozesskostenhilfe?)
Außerdem habe ich von Freunden gehört, dass man wohl auch zum Bafög-Amt gehen kann und von diesem eine Vorausleistung erhalten könnte...allerdings bin ich mir da unsicher, da ich soweit ich weiß keinen Anspruch auf Bafög habe (beide Elternteile über 2100€ Netto)
Ich danke schonmal im Voraus
2 Antworten
Nun zu meiner Frage, gibt es eine Möglichkeit die Anwaltskosten zu minimieren o.ä.? (Prozesskostenhilfe?)
Eine erste anwaltliche Beratung könntest Du zum Unkostenbeitrag von 10-15 Euro beim Amtsgericht erhalten (oder ggf. einen Beratungsschein dafür).
Würde sich dabei herausstellen, dass ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, könnte Dir dafür Verfahrenskostenhilfe gewährt werden....
außerdem sehe ich es eigentlich auch nicht ein, da er ja unterhaltfspflichtig ist.
Dein Vater ist Dir ab dem 18. Geburtstag nur noch zum Unterhalt verpflichtet
- wenn Du selbst Deinen Anspruch entsprechend nachgewiesen hast,
- anhand der Einkommensnachweise beider Eltern (und ggf. auch Deiner eigenen) der Dir zustehende Unterhalt berechnet wurde,
- dieser dann anteilig auf die Eltern aufgeteilt wurde
- und Du den väterlichen Anteil selbst bei ihm eingefordert hast....
Ansonsten bräuchte er nichts an Dich zu zahlen, selbst wenn Du eigentlich Anspruch darauf gehabt hättest. (Auch nachträgliche Forderungen könntest Du nicht mehr geltend machen...)
meine Mutter unterstützt mich wo sie kann,allerdings möchte ich ihr nicht so sehr auf der Tasche liegen
Da ab der Volljährigkeit keine Sorgepflicht mehr für Dich besteht, musst Du Dich um Deine Angelegenheiten selbst kümmern, Deine Mutter ist dafür nicht mehr zuständig und auch nicht mehr dazu berechtigt.
Denn sie ist Dir nun ggf. auch selbst barunterhaltspflichtig (kann Dir ihren errechneten Anteil allerdings weiterhin in Form von Verpflegung und Unterkunft gewähren statt Bargeld - und auch das Kindergeld dazu verwenden...)
dda ich soweit ich weiß keinen Anspruch auf Bafög habe
BAföG würde Dir gewährt, wenn die Eltern nicht ausreichend verdienen würden. Dies würde sich zeigen, wenn Du einen Antrag auf BAföG stellen würdest.
auch zum Bafög-Amt gehen kann und von diesem eine Vorausleistung erhalten könnte
Hättest Du Anspruch auf Unterhalt von den Eltern und sie würden Dir trotz Aufforderung keinen leisten oder die Auskunft zu ihren Einkommen verweigern..... könntest Du Vorausleistungen beantragen.
Als Studentin kannst du auf dem Amtsgericht einen Beratungsgutschein holen. Damit kann ein Anwalt deine Chancen beurteilen und dann auch für dich die PKH beantragen. Das kostet dich dann einmalig 10 €