Unterhalt einklagen, Vater wohnt im Ausland

9 Antworten

Ja das kannst du einklagen, habe einen ähnlichen Fall, jedoch solltest du bedenken das dein Vater auch unterhalt von dir verlangen kann wenn er alt ist. Villeicht fordert er diesen nicht ein aber durch deine Klage wird er sich den Unterhalt holen.

Ipsenmoe  13.09.2012, 23:03

selten so einen Unfug gelesen :D !!!!

Dackelmann888  13.09.2012, 23:05
@Ipsenmoe

Das ist Gesetz und kein Unfug.

Ipsenmoe  13.09.2012, 23:12
@Dackelmann888

Ja, er geht also zum Anwalt/bemüht das Gericht und klagt... sein Vater ist in Kuba! Und was geschieht jetzt? :D :D Das Gericht/der Anwalt wird sich bedanken......

oh man... oh man.... Du kannst auch zum Mond fliegen, sicherlich kannst du das ;D

pummelfeelove 
Beitragsersteller
 13.09.2012, 23:20
@Ipsenmoe

ich bin weiblich ;) nur mal so zur Info

Also wenn dein Vater in "Kuba" ist, dann wirst du von dem Geld nie mehr wieder etwas sehen, da gibt es wirklich keine Möglichkeit, solange er sich dort und nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Land aufhält, leider!

X3rr0S  13.09.2012, 23:03

Mein Vater wohnt derzeit in der Schweitz (nciht EU Land) da geht es aber

Ipsenmoe  13.09.2012, 23:09
@X3rr0S

oh das ist was anderes ;) ich weiß nicht inwiefern Deutschland und die Schweiz abkommen haben, aber wenn du weißt wo er sich aufhält, dann sollte sich da etwas machen lassen! Ich würde den Fall einem Anwalt übertragen, das könnte sich lohnen! Seid ihr Rechtsschutzversichert? Wenn ja, auf jeden Fall machen! Ansonnsten vielleicht nochmal die zuständige Stelle Kontaktieren/das Gericht welches ihn verklagt hat, die müssten das eigentlich in die Wege leiten oder sollten es schon lange getan haben? Ansonnsten nochmal bei der zuständigen Stelle beraten lassen, weiß leider nicht in welchen Zuständigkeitsbereich das fällt, aber ich würde mal bei deiner Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung anrufen, die sollten dir da weiterhelfen können ;)

Übrigens liebe Leute Unterhalt 1. Verjährung von Unterhalt

Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen richtet sich nach § 197 II BGB.

§ 197 BGB Dreißigjährige Verjährungsfrist

das heißt, er kann es auch noch nach 30 Jahren einklagen!!!

evalona  14.09.2012, 20:33

er ist eine "sie".

Kann ich das einklagen oder verjährt sowas?

Ja und Ja. ABER das ist vermutlich komplett sinnlos und reine Geldverschwendung.

er ist dann aber wieder zurück nach KUBA gemacht

Ein Land mit extrem geringen Einkommen und nicht konvertierbaren Währung.

http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/havanna/de/05/Wirtschaftsdaten__Kubas/Allgemeine__Wirtschaftsdaten__Kubas.html

Könnt ihr mir da irgendwie weiter helfen?

Haben sie überhaupt noch Kontakt zu ihrem Vater. Sie könnten Ihn ja mal in Kuba besuchen. Aber ich denke das sie nach einen Besuch dann eher überlegen, ob sie nicht Ihren Vater Unterhalt überweisen.

pummelfeelove 
Beitragsersteller
 14.09.2012, 21:03

nein ich kenne ihn nicht habe auch keinerlei kontakt

evalona  14.09.2012, 21:20
@pummelfeelove
Mein Vater wohnt derzeit in der Schweitz 

und woher weißt du das?

... so ohne kontakt?

Kami1302  15.09.2012, 11:59
@evalona

-.- da kann man nur den kopf schütteln man sollte erstmal RICHTIG lesen dann überlegen was man schreibt. aber glaub da lief was schief :/ Der Kommentar stammt von ihr gar nicht :/

du kannst es einklagen, ja. Ob du in Kuba damit Erfolg haben wirst bezweifle ich .Kannst du mit 21 Jahren nicht selbst für dich sorgen? wie wäre es mit arbeiten , notfalls nebenbei. Auch wenn du es nicht hören magst , aber das mussten wir früher auch .Alles ging eben nicht , ne ruhige Kugel schieben und gleichzeitig Geld verjubeln !

Kami1302  15.09.2012, 11:52

entweder lest ihr mal was in den anderen Kommentaren steht oder lasst es bleiben. Sie macht eine Lehre die sie selbst Finanzieren muss. was kappiert ihr daran nicht. seid ihr schwer vom begriff?