Unterhalt für Fremdes Kind?

9 Antworten

Das Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater. Die Mutter hat mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes den Grunde nach ebenfalls einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes.

Allein die Tatsache, eine gewisse Zeit mit jemanden zusammengelebt zu haben begründet hingegen keinen Unterhaltsanspruch.

im Falle einer Trennung an Unterhalt zu kommen, könnte sie damit trotz des Sachverhaltes Erfolg haben?

Nein, es fehlt schlicht an einer rechtlichen Grundlage für eine solche Forderung.

Die Mutter sollte im Interesse des Kindes den potentiellen Vater benennen und die Vaterschaft feststellen lassen. Dann hat auch der derzeitige Partner den Beweis, das er es nicht ist. Unterhalt für das Kind muss der Partner dann nicht zahlen und auch keinen Betreuungsunterhalt für die Mutter- das wäre vom biologischen Vater einzufordern.

Nein. Nur durch eine Beziehung erwirbt man erstmal keinen Anspruch auf Unterhalt.

ch62718ris  01.03.2018, 02:08

Keinen wesendlichen Anspruch erwirbt man.

ch62718ris  01.03.2018, 07:52
@sassenach4u

Das stimmt nicht ganz.

Für das Kind erwirbt man gar keinen Anspruch, wenn er nicht, wie geschrieben der Biologische oder rechtliche Vater ist.

Für sich wenn sie mit ihrem Partner in einer sogenannten eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat schon welche laut BGB.

Für das "fremde" Kind muss er nicht zahlen. Für den Expartner nur dann, wenn es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt.

Die Kindsmutter sollte sich zwecks Unterhalt an den Kindsvater wenden, ihn ggf. gerichtlich feststellen lassen. Oder sie wendet sich an das Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss, wenn der leibliche Vater nicht zahlen kann.

Wenn der Partner die Vaterschaft nicht anerkannt hat oder diese vom Gericht nicht festgestellt wurde, dann muss er für das Kind auch nichts bezahlen.