Weiterbewilligungsantrag ALG II wie lange darf die Bearbeitungsdauer sein?

5 Antworten

Du hast einen Nachweis, was schon einmal eine gute Voraussetzung ist. Zusammen mit dem/den aktuellen Kontoauszug/zügen und Deinem gültigen Personalausweis beim Jobcenter vorstellig werden und Bar-Auszahlung verlangen, falls es noch keinen Bescheid gibt.

Ob es einen Bescheid gibt und von wann der datiert, das sagt Dir aber auch die Hotline des JC.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kann bis zu 6 Wochen dauern

Du solltest erstens nochmal morgen auf Dein Konto schauen. Manchmal kommt erst die Zahlung und dann der Bescheid.

Zweitens kannst Du am Montag - wenn da noch nichts da ist - persönlich mit dem aktuellen Kontoauszug im Jobcenter aufschlagen und auf Barauszahlung bestehen.

Bekommst Du keinen Unterhalt? Davon musst Du erst mal leben.

Lexa6 
Beitragsersteller
 01.11.2018, 14:12

Nein

beangato  01.11.2018, 14:17
@Lexa6

Dann wirst Dir wohl übers Wochenende Geld borgen müssen und auch mit Deinem Vermieter reden müssen wegen der Miete. 

Laut Urteil / Urteilen von Sozialgerichten ( z.B. SG - Berlin ) sollte die Bearbeitung eines WBA - ohne Veränderungen innerhalb von 3 Wochen erfolgen, wenn das Jobcenter keinen wichtigen Grund für längere Bearbeitungszeiten belegen kann.

Ich würde erst einmal die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 anrufen, da solltest du Mo - Fr von 8.00 - 18.00 jemanden erreichen und da kannst du dich zunächst nach dem Bearbeitungsstand des Antrags erkundigen.

Ist also keine Änderung eingetreten und man sagt dir er ist immer noch nicht bearbeitet, dann würde ich auflisten was du alles zu zahlen hast und was du für Einkauf usw.benötigst, zieh dir einen aktuellen Kontoauszug um deine Mittellosigkeit belegen zu können und dann beantragst du einen Vorschuss nach § 42 SGB - l.

Sollte man dir einen Vorschuss verweigern, dann bestehe auf eine schriftliche Ablehnung und das sofort und mit dieser würde ich dann umgehend zum zuständigen Sozialgericht gehen, nimm dir am besten eine Person deines Vertrauens als Beistand mit.

6 Monate. Danach kannst du Untätigkeitsklage einreichen.

Hast du einen Vorschuss auf die zu erwartende Leistung beantragt? In dringenden Fällen kannst du ein Eilverfahren vor den Sozialgerichten anstreben.

6 Wochen kann es schon dauern, ist zwar nicht die Regel, aber wie gesagt kann. Bei mi wurde es immer innerhalb 2 Wochen bearbeitet und genehmigt.

Mehr als Nachfragen kannst du nicht.