Unterhalt trotz stationärer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme?
Sind Eltern verpflichtet ihrem volljährigen Kind Unterhalt zu zahlen, wenn dieses eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme macht(in internatsform) ? Oder dürfen die Kosten die dem Arbeitsamt dafür entstehen vom Unterhalt abgezogen werden?
4 Antworten
Sind Eltern verpflichtet ihrem volljährigen Kind Unterhalt zu zahlen,
wenn dieses eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme macht(in
internatsform) ?
Das läßt sich nicht pauschal beantworten da es darauf ankommt, ob die Maßnahme nur dazu dient um Wartezeit zu überbrücken oder ob die Maßnahme planmäßiger Teil der Ausbildung ist. Nur wenn die Maßnahme planmäßiger Teil der Ausbildung ist, besteht eine Unterhaltspflicht. Ferner darf das Kind natürlich noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und den Unterhaltsanspruch auch nicht anderweitig verwirkt haben.
Oder dürfen die Kosten die dem Arbeitsamt dafür entstehen vom Unterhalt abgezogen werden?
Welche Kosten den Arbeitsamt entstehen ist egal. Sofern das Arbeitamt Geld an das Kind zahlt ist dies natürlich Einkommen und mindert den Bedarf.
Auch die Internatsform mindert natürlich entsprechend den Bedarf des Kindes.
Guten Morgen, frag mal beim Arbeitsamt nach. Dann hast Du eine Antwort wo Du was mit anfangen kannst, lieben Gruß
Sicher bleibt man da unterhaltspflichtig.
kann man das irgendwo nachlesen?
das muss individuell geprüft werden, auch warum du keine ausbildung, sondern eine berufsvorbereitung machst. weiter ist wichtig wie alt du bist und wie lange dein letzter abschluss her ist und somit überhaupt noch unterhaltsanspruch besteht. das kann dir dein fachanwalt für familienrecht am besten erklären.