Kryptowährung und Hartz4?
Beispiel:
Wenn ich derzeit Hartz4 Empfange und eine Kryptowährung mit einem Gewinn von ca. 5000€ auf mein Konto auszahlen will, welche Probleme fallen da für mich an, die ich mit dem Finanzamt oder dem Arbeitsamt abklären müsste?
Nebeninfos:
-Kryptowährung liegt seit 1 1/2 Jahren auf meiner Wallet
-Investiert wurde mit gespartem Geld aus Erwerbstätigkeiten von früher
5 Antworten
Wenn du die Kryptowährung verkauft hast und das Geld daher kommt, dann ist das zumindest für das FInanzamt nicht von Belang, weil es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt nach 23 EStG und da beträgt die Frist für alles außer Grundstücke 1 Jahr, innerhalb dessen ein entsprechender Gewinn steuerpflichtig wäre.
Wenn du da irgendwie Dividenden oder Zinsen für kriegst (wie auch immer), dann könnte das unter EK aus Kapitalerträgen fallen, aber davon hab ich noch nie was gehört. Auf die fälle dann Einkommensteuer an.
Wenn es sich einfach nur um eine Wertsteigerung handelt, dann hast du ja keinen realen Gewinn erzielt.
Mit dem Jobcenter müsstest du es aber vermutlich abklären... denn dann HAST du ja auf einmal eine größere Summe Geldes bekommen.
Wie bereits gesagt wurde, wenn du die Kryptowährung 1 Jahr hältst, kannst du sie am Tag danach ohne Steueranteil verkaufen. Darin sehe ich nur das Problem, dass z.B. das Umschichten auf andere Währungen usw. nicht als "halten" zählt und die Jahresfrist von vorn beginnt.
Ein anderes Problem ist HarzIV. Du kannst dich vielleicht nicht mehr daran erinnern, aber du wurdest u.a. darüber belehrt, dass du Einkommen anzugeben hast, da dies die Höhe deiner Einkünfte, die ja schließlich der Staat bezahlt, beeinflußt. Wenn du das nicht angibst, dann täuschst du wissentlich das Amt darüber, dass du noch bedürftig bist. Das kann, wenn es bekannt wird, auf eine Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetruges hinauslaufen. Das zuviel gezahlte Geld wird vom Amt dann wieder nachgefordert.
Wenn du damals bei deinem Hartz 4 Antrag das Vermögen in Kryptowährungen ordnungsgemäß angegeben hast, dann ist das kein Problem.
Da dein Vermögen zu groß ist musst du es nur verbrauchen bis zum Freibetrag, ehe dir wieder Leistungen zustehen. Das hättest du aber theoretisch längst tun müssen. Ob da ein höherer Teil behalten werden darf, musst du mit dem Amt klären.
Steuern auf den Gewinn fallen bei über einem Jahr Haltedauer nicht an.
Dann zählt das als Einkommen und muss versteuert werden und ebenfalls beim Jobcenter gemeldet werden!
Weiß ehrlich gesagt nicht ob du das nicht auch hättest angeben müssen beim Antrag
ich habe jetzt auch nicht so wirklich ahnung... aber ich würde sagen nicht viel... steuern solltest du glaub ich keine zahlen weil das ja schon länger wie ein jahr da liegt und was sollen die machen? dir das geld kürzen? 5000€ is zwar für den einen moment massig geld aber wenn du von dem geld jetzt leben musst kommst du auch nicht weit
war das nich so dass krypto gewinne nach einem jahr nich verseuert werden müssen? wie gesagt aktien kenne ich mich bisschen besser aus aber kypto echt nicht wirklich^^
Ne, stimmt schon. Kryptozeug fällt nicht unter Aktien und dementsprechend, sofern sie im Privatvermögen gehalten werde, wovon hier auszugehend ist, unter § 23 als Privates Veräußerungsgeschäft womit die Spekulationsfrist bei einem Jahr liegt und auf Verkäufe danach fällt keine Steuer an.
Finde ich persönlich auch unpassend und ich würde sie eher zu Kapitalerträgen stopfen, doch die rechtliche Lage sieht dafür 23 vor. Und damit nach einem Jahr keine Gewinne mehr, die man versteuern müsste.
....und dann wundert man sich über die geringe Aktionärsquote lol
Natürlich musst du Steuern zahlen. Kapitalertragssteuer bzw. musst diese ggf. nachzahlen.