Wird die Halbwaisenrente vom Unterhalt abgezogen?
Wir versuchen gerade den Unterhalt meiner Freundin zu berechnen. Sie ist 18 Jahre alt, verdient in ihrer Reha Ausbildung 100€ im Monat, bekommt ihr Kindergeld (192€) und ihre Halbwaisenrente (253€). Ihr Vater verdient 2360€ brutto. Er hat 4 Kinder (alle von der verstorbenen Frau), sie ist die Älteste. Er ist nicht neu verheiratet. Sie wohnt nicht mehr zu Hause. Jetzt die Frage wie viel Unterhalt steht ihr zu? Ich bin mir absolut nicht sicher wie die Halbwaisenrente anzurechnen ist.
6 Antworten
die anderen kinder wohnen bei ihm? wenn die anderen drei kinder bei ihm wohnen, wird sie nichts bekommen. sie sollte aufstockend entweder alg2 beantragen oder wenn es eine schulische ausbildung ist bafög oder bab bei normaler ausbildung.
die halbwaisenrente und das kindergeld werden als einkommen des kindes vom bedarf abgezogen und mindern den unterhaltsanspruch, genauso wie das einkommen.
Auf den Unterhaltsanspruch werden ALLE sonstigen Einkünfte angerechnet. Diese dienen ja ebenfalls der Bedarfsdeckkung.
Bei Volljährigen geht man davon aus, dass sie in erster Linie SELBST für ihren Lebensunterhalt verantwortlich sind.
Die Halbwaisenrente wird in voller Höhe vom Unterhalt abgezogen...
..
In den Leitlinien OLG Hamm steht unter Ermittlung des anrechenbaren Einkommens:
Waisenrente, die ein Kind nach einem Elternteil erhält (Halbwaisenrente), wird auf den Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil voll angerechnet (vgl. BGH v. 17.9.1980 - IV b ZR 552/80, MDR 1981, 123 = FamRZ 1980, 1109, 1111 = NJW 1981, 168, 170).
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/waisenrente-und-unterhalt_87.php
In den Leitlinien OLG Hamm steht unter Ermittlung des anrechenbaren Einkommens:
Waisenrente, die ein Kind nach einem Elternteil erhält (Halbwaisenrente), wird auf den Unterhaltsanspruch gegen den anderen Elternteil voll angerechnet (vgl. BGH v. 17.9.1980 - IV b ZR 552/80, MDR 1981, 123 = FamRZ 1980, 1109, 1111 = NJW 1981, 168, 170).
siehe auch aktuellere Entscheidungen
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/waisenrente-und-unterhalt_87.php
Es ging weniger um die Berechnung als darum, dass Halbwaisenrente auf den Unterhalt angerechnet wird. Bei dem geringen Einkommen wird sowieso nichts an Unterhalt für die junge Volljährige heraus kommen.
Mit einer Berechnung aus 1980 kommt man heute nicht mehr weit...
Wenn sie nicht mehr zu Hause wohnt, hat sie einen Unterhaltsanspruch von 735€ inklusive Kindergeld im Monat.
Ihr Ausbildungsgehalt wird bis auf 90€ angerechnet.
Ihre Halbwaisenrente wird ebenfalls von diesem Betrag in voller Höhe abgezogen.
Sie muss zwingend BAB beantragen, das geht vorrangig Unterhalt
Sie ist aber kein priviligiertes Kind mehr, ihr Vater muss noch kleinere Kinder versorgen, das wird aller Wahrscheinlichkeit nach auf 0€ Unterhalt hinauslaufen.
Deswegen sollte sie ganz fix BAB beantragen, das bekommt sie nur ab Antragsstellung.
Ja, das ist in den 735€ mit drin.
ja, wird voll angerechnet.
Bei 3 minderjährigen anderen Kindern wird für die 18 jährige nix mehr übrig bleiben.
wird das Kindergeld mit abgezogen von den 735?