Muss mein Vater Unterhalt zahlen, wenn ich eine Auszeit zwischen Schule und Studium genommen habe?
Hallo ihr Lieben, ich bin nun 21, habe vor 2 Jahren mein Fachabitur vollendet, war dann ein Jahr im Ausland und habe nun vor Psychologie zu studieren. Wären da nicht die hohen Kosten. Mein biologischer Vater hat nach meiner Schulzeit aufgehört Unterhat an meine Mutter zu zahlen, weil er dazu nicht mehr verpflichtet war, nachdem ich keine Ausbildung/ Studium begonnen habe. Besteht nun die Möglichkeit beim Start meines Studiums wieder Unterhalt einzufordern?
Ich hoffe hier findet sich jemand, der Bescheid weiß. Mit lieben Grüßen Mariah
5 Antworten
Mit Beginn des Studiums lebt dein Unterhaltsanspruch wieder auf, wenn es sich um deine erste Ausbildung handelt.
Bis zu deinem 18. Geburtstag war ja der Vater allein barunterhaltspflichtig für dich an deine Mutter, sie selbst hat dir bis dahin den "Naturalunterhalt" gewährt. Da letzterer mit der Volljährigkeit weggefallen ist, ist nun also auch deine Mutter selbst ebenfalls barunterhaltspflichtig an dich.
Zwar könnte sie dir ihren Anteil am gesamten Unterhalt in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld gewähren, falls du noch bei ihr wohnst, aber zur Berechnung beider elterlicher Anteile sind die Einkommensnachweise beider Eltern erforderlich.
Du selbst müsstest nun also deinen Unterhaltsanspruch ggf. beiden Eltern nachweisen (Immatrikulationsbescheinigung), ihre Einkommensbescheinigungen anfordern und danach beider Unterhaltsanteile berechnen (lassen) und diese ggf. titulieren lassen (denn ohne Titel bräuchte dir keiner Unterhalt zu zahlen).
Ich meine, Deine Vater müßte wieder Unterhalt zahlen, da Du ja erst 21 Jahre alt bist. Erkundige Dich beim Jugendamt, dort wird man Dir genaue Auskunft geben können.
Ja, Unterhalt steht dir von deinen Eltern wieder zu, sobald du die Ausbildung wieder aufnimmst, ebenso wie Kindergeld. Dafuer nimmst du dir am besten einen Anwalt, der die Gehaltsnachweise beider Elternteile einfordert und dann den Unterhaltsanspruch ausrechnet. Auch deine Mutter ist dir zu Unterhalt verpflichtet, nicht nur dein Vater.
Hallo,
dein Vater ist verpflichtet, dir eine Ausbildung zu finanzieren. Das bis zum 25ten Lebensjahr.
Fachabi ist kein Studium, dein Auslandsjahr auch nicht...
Emmy
Hi, die Altersgrenze von 25 ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält. ;) Lg Susan
So isses !
Während der Erstausbildung lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf. Der Unterhaltspflichtige darf erwarten, dass du dich bemühst, in der Regelstudienzeit fertig zu werden.
Danke erstmal für deine Antwort.
Wenn er mir eine Ausbildung finanzieren muss, müsste er zum Studienbeginn quasi wieder mit der Unterhaltszahlung beginnen?
Liebe Grüße