Selbstständige: Darf das Finanzamt einfach an PC?
Also, mein Vater ist selbstständig und jede 4-6 Jahre kommt das Finanzamt und kontrolliert die Dokumente. Dürfen die auch an den PC meiner Eltern, an meinen PC und ist das nicht eigendlich Privatsphäre? Ich hab da nichts besonderes drauf, aber es wundert mich? Dürfen die auch dann das ganze Haus durchsuchen oder nur mit einem richterlichen Beschluss?
Fragen: 1. Dürfen die an den PC meiner Eltern? 2. Dürfen die an meinen PC? 3. Dürfen die auch das Haus durchsuchen?
[...] Zum Hausdurchsuchen: Auch ohne richterlichen Beschluss?
2 Antworten
Ich denke hier geht es um eine Betriebsprüfung?!
Nein, das darf er eigentlich nicht.
Dein Vater muss ihm alle Dokumente die der Betriebsprüfer haben möchte zur Verfügung stellen. Das war es aber eigentlich auch schon.
Wenn die Steuerfahndung anrückt, mit entsprechendem richterlichen Beschluss, ist das natürlich eine andere Sache. Aber auch da ist der räumliche Umfang im Durchsuchungsbeschluss festgelegt (bzw. sollte es sein)
Das muss keinen speziellen Grund haben. Das kann stichprobenartig erfolgen. Oder weil eine Unregelmäßigkeit aufgefallen ist (Das muss noch nicht mal in der Steuererklärung deines Vates sein. Auch zB in der eines Kunden oder Lieferanten).
DAS der Steuerprüfer auftaucht muss nichts heißen.
Wenn die Steuerfandung des Finanzamts incl. Durchsuchungsbeschluss auftaucht hingegen, ist das kein besonders gutes Zeichen.
Jede 4-6 Jahre kommt das Finanzamt und kontrolliert die Dokumente.
Dann ist das eine Betriebsprüfung. Betriebsprüfer durchsuchen keine Häuser, und sie interessieren sich auch nicht für deinen PC. sondern nur für die Buchführung deines Vaters.
*das
dann darf dass nur mit einem richterlichen Beschluss durchgeführt werden
Und wenn sie einen Verdacht haben?
Danke!
Warum könnte der Steuerprüfer denn kommen?