Muss er Unterhalt zahlen wenn wir nicht verheiratet sind?
Ich habe eine Frage. Und zwar bin ich schwanger, aber mit dem Vater von dem Kind nicht verheiratet, Muss er Unterhalt zahlen, auch wenn wir zusammen sind?
14 Antworten
Hallo!
Ich habe schon an anderen Antworten meinen Kommentar zugeschrieben.
Es ist ein Unterschied, ob Du mit dem Kindsvater einen gemeinsamen Hausstand gründest oder ob ihr getrennte Wohnungen habt.
Wenn Du eine eigene Wohnung mit dem Kind hast und dieses auch überwiegend versorgst und betreust; und Dein Freund für sich eine eigene Wohnung behält, dann muss er für sein Kind den Unterhalt zahlen und auch für Dich, wenn Du wegen der Kinderbetreuung nicht berufstätig bist. Du hast das Recht, bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Dich um dessen Betreuung zu kümmern. Hier muss der Kindsvater auch für Deinen Lebensunterhalt aufkommen; also auch an Dich Unterhalt zahlen. Die Höhe richtet sich nach seinem Einkommen.
Wenn ich zusammenlebt, dann bildet ihr eine häusliche Gemeinschaft, die wie eine Ehe funktioniert. Wenn Du hier auch nicht berufstätig bist, dann ist Dein Freund Alleinverdiener und muss als solcher natürlich für seine Familie aufkommen. Das muss hier aber natürlich nicht in Form von Barzahlungen (Unterhaltsleistungen) geschehen. Normalerweise kommt in solch einem Fall alles in einem Topf, von dem auch alles bezahlt wird.
Schöne Grüße
PS: Selbstverständlich geht es auch anders herum. Du gehst arbeiten und Dein Freund bleibt zu Hause und kümmert sich ums Kind!
Ich verstehe die Frage nicht ganz.
Wieso sollte er Unterhalt zahlen, wenn ihr zusammen lebt?
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Es ist doch nichts anderes als in jeder Ehe. Das Einkommen wird zusammengetan und dann werden alle Kosten bestritten.
Wie man das im Einzelnen regelt ist doch Wurscht.
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Beide Eltern müssen für das Kind sorgen und tun dies in der Regel durch Betreuung und dadurch, dass sie die finanziellen Mittel für den Lebensbedarf aufbringen.
Ok, das hab ich so überlesen!
Also, falls sie in Anspruch genommen werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften aus den §§ 1601ff BGB.
dieser eifelmensch hat aber auch immer direkt alle paragrafen parat
Wenn ihr zusammen einen Haushalt führt und er nach der Geburt das Kind ebenso mit Nahrung und Kleidung versorgt, muß er nicht noch zusätzlich Unterhalt zahlen. Führt ihr keinen gemeinsamen Haushalt, ganz gleich ob zusammensein oder getrennt, ist er dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig.
komplett falsch!
Und auch gegenüber der Mutter bis zum 3. Geburtstag des Kindes!
wenn ihr zusammen lebt, ist davon auszugehen das ihr euren und den unterhalt eures kindes sowieso gemeinsam bestreitet, ergo zahlt er ja bereits. wenn ihr nicht zusammen lebt muss er unterhalt zahlen da die kosten getrennt sind
für das kind muss er natürlich nur unterhalt zahlen wenn ihr euch getrennt habt und nicht gleichberechtigt um das kind kümmert. warum sollte er zahlen wenn ihr z.b.zusammenlebt? das wäre ja quatsch
natürlich muss er!
ja aber wenn wir zusammen sind, uns beide drum kümmern und nur nicht zusammen wohnen. muss er dann bezahlen??
nein muss er auch nicht, weil ihr euch ja, wie du sagst, gemeinsam drum kümmert
Muss er doch!
wieso sollte er??? erzähl keinen mist
In der Frage steht nichts von zusammen LEBEN. Dort ist die Rede vom zusammen SEIN! Darin sehe ich einen Unterschied.