Unterhalt an Rentner

5 Antworten

Während des Trennungsjahres hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Anspruch auf Trennungsunterhalt vom anderen Ehepartner

"Nachehelicher" Unterhalt wird beim Scheidungsverfahren nur noch in Ausnahmen zugesprochen - z.B. wenn die Ehe von "langer Dauer" (meist > 8 Jahre) war.....

Während des Trennungsjahres wirst Du also auf jeden Fall Trennungsunterhalt leisten müssen. Du hast einen Selbstbehalt von 1100 Euro, in dem die "Wohnkosten" bereits integriert sind (bei dir also statt der Miete die Raten für deine Eigentumswohnung).

Geh zum Anwalt, der soll die sache in die Hand nehmen

Er sagt, er hätte nur knapp 600,- € Rente, ich einen Nettoverdienst (voll berufstätig) von 2.100,-€.

Dann berechnet sich der Unterhalt wie folgt, das Netto ist zu bereinigen, sprich die Werbungskosten sind abzuziehen. Der Unterhalt beträgt dann 3/7 der Einkommensdifferenz also ganz grob 3/7*1400 = 600€ an Trennungsunterhalt also bis zur Scheidung.

Davon zahle ich monatlich 600,-€ für meine Eigentumswohnung (die ich schon vor der Ehe gekauft hatte) ab.

Das stellt einen Vermögensaufbau dar und wird daher nicht vom Einkommen abgezogen. Allerdings wäre aufgrund der Kosten auch keine Wohnvorteil für die Eigentumswohnung zu berechnen.

Nach der Scheidung kann Ihr Mann Unterhalt wegen Alters verlangen. Eventuell kann es hier zu einer Herabsetzung oder zeitlichen Begrenzung des Unterhalts kommen.

Ich (50 Jahre) möchte mich nach 7 Jahren Ehe scheiden lassen, da mein Mann (am 25.05.2014, 65 Jahre alt) nach einer längeren Arbeitslosigkeit vorzeitig berentet wurde.

Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, wenn sie sowas den Richter erzählen, haben sie nämlich ziemlich schlechte Karten.

Da hat Den Mann auch Recht. Dein anrechenbares Einkommen liegt bei 1.800,- Euro (2.100,- Euro abzüglich 1/7 Erwerbstätigenbonus). Dein Einkommen ist also 1.200,- Euro höher als die Rente Deines Mannes, so dass Du ihm 600,- Euro Unterhalt zahlen musst.

Angesichts seines Alters ist er auch nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet.

Due must den Unterhalt auf jeden Fall bis zur Scheidung zahlen, möglicherweise auch noch ein oder zwei Jahre danach.

hallo schmetterling

was ist bei dir herausgekommen

bin genausoalt und in der gleichen situation nur das mein rentner fast 900 rente bekommt.