Ehemann im Pflegeheim - Wieviel Unterhalt verbleibt der Ehefrau?
Hallo Community,
ich habe folgende Frage. Von einer Bekannten der Mann ist seit 4 Jahren im Pflegeheim. Er ist bettlägerig und hat zudem die höchste Pflegestufe. Er bekommt 1.700,00 € Rente die von der Frau "verwaltet" wird. Das Sozialamt muss ergänzend Leistungen nach dem SGB XII an das Pflegeheim zahlen, da Rente und Pflegegeld zusammen nicht ausreichen. Der Leistungsbescheid wird jährlich der Ehefrau zugeschickt. Darin sind beide Bedarfe der Eheleute enthalten. Der Ehefrau verblieben bislang 1.400,00 € der Rente an Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle für einen Unterhaltsverpflichteten?). Im aktuellen Leistungsbescheid für 2010 wird der Ehefrau aber jetzt mitgeteilt, dass sie anstatt 300,00 € jetzt 600,00 € an das Pflegeheim zahlen soll.
Möchte die Behörde den Status der Ehefrau Unterhaltsrecht zum Unterhaltsberechtigten ändern? Denn dann würden ihr nur noch 1.050,00 € oder 1.100,00 € verbleiben.
Ich denke folgende Frage gilt zu klären. Welchen "Unterhaltsstatus" hat die Ehefrau?
6 Antworten
Erst einmal würde ich mit dem Amt Kontakt aufnehmen, worum es sich hier handelt, und was es im Netto ausmacht.
Sollten wirklich Leistungen nachträglich gekürzt werden, besteht Möglichkeit, Widerspruch nach §§ 78 ff. Sozialgerichtsgesetz einzulegen.
Also mal So gesagt,Soviel habe ich mit meiner Rente nicht,und habe noch ein Haus,andem noch 37.000 euro abzuzahlen sind,das ist auch zu schaffen!
DAS war nur eine FESTSTELLUNG und kein NEID!
Keiner mehr eine Idee?
Hartz IV hat damit nichts zu tun. Der Frau muss ausreichend Geld verbleiben, um nicht hilfebedürftig zu werden. Bislang sind ihr nach den SGB XII Berechnungen 1.400,00 verblieben. Jetzt soll sie aber mit weniger auskommen. Eine Begründung ist im Leistungsbescheid nicht zu finden. Sie hat nächste Woche einen Termin beim Anwalt. Bin mal gespannt ab er ihr weiterhelfen kann. Ach so, Widerspruch hatte sie gegen den Bescheid schon eingelegt.
Die eigene Rente des Pflegebedürftigen geht in voller Höhe an ihn (bzw. die Einrichtung). Ebenso das Pflegegeld. Die Ehefrau wird nur zu Zuzahlungen heran gezogen, wenn ihre eigene Rente den Selbstbehalt übersteigt. Andererseits wird sie aber von ihrer eigenen Rente leben müssen. Sie hätte höchstens Anspruch auf Aufstockung nach der Grundsicherung über 65. Da liegt sie aber anscheinend darüber.
ich denke nicht, dass es darum geht. das wäre so, als wenn ein hartz-IV-Empfänger einem Arzt erklärt, dass man auch von einem Hartz-IV-Satz leben kann, und er nicht soviel verdienen muss.
Es gibt Menschen, die bekommen mehr Rente, und es gibt welche, die bekommen weniger.
Das hier ist ne juristische Frage, keine Neiddiskussion