Bei Scheidung - zählt Rente von der Beruffsgenossenschaft mit?
Wir wollen uns nach 28 Jahren Ehe scheiden lassen. Mein Mann hatte vor 8 Jahren einen Arbeitsunfall bei dem die Lunge und der Arm dauerhaft geschädigt wurden. Deshalb erhält er zusätzlich zu seinem Arbeitslohn von der Berufsgenossenschaft eine Rente. Zählt diese Rente mit, wenn bei der Scheidung der Versorgungsausgleich ermittelt wird?
5 Antworten
Ja, auch diese Rente zählt beim Versorgungsausgleich mit. Wenn du ganz genau Bescheid wissen möchtest, dann wende dich an den VdK. Dort bekommst du fachkompetente Beratung die auch kostenlos ist.
die ist doch speziel für den Verunfallten gedacht und NICHT!!!für eine Ehefrau,die selbst arbeiten kann und muss.Alles andere wäre eine Schweinerei,überhaupt daran zu denken.....
Nach 28 Jahren Ehe die Scheidung. Dennoch wird die Rente des Ehemannes bei der Feststezung des Versorgungsausgleiches berücksichtigt, auch wenn die Ehefrau arbeiten geht und eigenes Einkommen hat. Der Ehemann, dann eben der Ex muss weniger an Versorgungsausgleich zahlen, wenn die Frau ein eigenes Einkommen hat.
die ist doch speziel für den Verunfallten gedacht
Das ist aber beim Versorgungsausgleich irrelevant. Die Bezüge aus einer BG Rente werden in voller Höhe einbezogen.
Danke für die Antwort! Ich hätte auch nicht gewollt, dass diese Rente eingerechnet wird.
Nicht dem Versorgungsausgleich unterfallen unter anderem Leistungen, die als Entschädigung gewährt werden, wie Unfallrenten bzw. Verletztenrenten eines gesetzlichen Unfallversicherungsträgers. Hierbei handelt es sich nämlich um Anrechte, die weder mit Hilfe des Vermögens noch durch Arbeit der Ehegatten bzw. Lebenspartner begründet oder aufrecht erhalten worden sind.
Die Verletztenrente ist ein Nachteilsausgleich für die verminderte Erwerbsfähigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt. Der Ehepartner hat weder an dem Nachteil Anteil noch hat er einen Nachteil.
Alle Ansprüche beider Ehepartner welche in der Ehe gesammelt wurden werden addiert und durch 2 geteilt.
Peng, fertig.
Hallo, es ist richtig das alle Einkunftsarten zusammen gerechnet werden. Es ist zweitrangig aus welchem Grund der Ehegatte diese Leistung erhält. Gruß, Peter. ..übrigens der Hinweis mit dem VdK ist gut.