EU-Rente und Versorgungsausgleich

3 Antworten

Der Versorgungsausgleich wird mit dem Stichtag berechnet, an dem die Scheidungsklage eingereicht wird. Dadurch verändert sich dann auch die laufende Rente.

Das kann für verschiedene Personen auch durchaus negativ ausgehen.

filou0706 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 07:34

Danke für die Antwort. Bedeutet dies nun, dass die Rentenanwartschaften gegeneinander aufgerechnet wird, d.h. der eine bekommt die Differenz? Und wenn ja, erhöht dies die jetzige Rente sofort oder erst wenn der letzte in Rente geht?

Sobald das Urteil über den Versorgungsausgleich rechtskräftig ist, wirkt es sich auf die Rentenhöhe aus.

Im Versorgungsausgleich wird festgestellt, was während der Ehezeit an Rentenanwartschaften erworben wurde.

Jeder muss dem anderen die Hälfte dieses Anteils abgeben.

filou0706 
Beitragsersteller
 01.03.2013, 10:03

Danke für die Antwort. Kann ich irgendwo nachlesen, ob ich diese Rentenanwartschaften sofort bekomme, wenn der Versorgungsausgleich festgestellt und rechtskräftig ist. Meine bisherigen Informationen gehen davon aus, dass ich diesen Versorgungsausgleich nicht sofort bekommen sondern erst wenn der Partner in Rente geht.

Die beiden Rentenansprüche aus der Ehe werden addiert und durch zwei geteilt. Die beiden Rentenkonten werden also entsprechend berichtigt Werden Rentenpunkte deinem Konto gut geschrieben, erhältst du ab der Rechtskraft der Scheidung, auch eine höhere EM-Rente.