EU-Rente und Versorgungsausgleich
Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente/unbefristet. Nach 28 Jahren will mein Mann die Scheidung. Wie ist das mit dem Versorgungsausgleich? Wird der meinem Rentenkonto gutgeschrieben und erhalte ich dann sofort mehr Rente oder bekomme ich diese Rente erst, wenn mein Mann in Rente geht? Ich war während der Ehe nicht berurfstätig. Muss ich von meiner Rente auch was abgeben? Danke für aussagekräftige Antworten.
3 Antworten
Der Versorgungsausgleich wird mit dem Stichtag berechnet, an dem die Scheidungsklage eingereicht wird. Dadurch verändert sich dann auch die laufende Rente.
Das kann für verschiedene Personen auch durchaus negativ ausgehen.
Danke für die Antwort. Bedeutet dies nun, dass die Rentenanwartschaften gegeneinander aufgerechnet wird, d.h. der eine bekommt die Differenz? Und wenn ja, erhöht dies die jetzige Rente sofort oder erst wenn der letzte in Rente geht?
Sobald das Urteil über den Versorgungsausgleich rechtskräftig ist, wirkt es sich auf die Rentenhöhe aus.
Im Versorgungsausgleich wird festgestellt, was während der Ehezeit an Rentenanwartschaften erworben wurde.
Jeder muss dem anderen die Hälfte dieses Anteils abgeben.
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu:
Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon Rentner sind, erhöht oder mindert sich Ihre Rente ab dem Monat, zu dessen Beginn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig und wirksam ist.
Die beiden Rentenansprüche aus der Ehe werden addiert und durch zwei geteilt. Die beiden Rentenkonten werden also entsprechend berichtigt Werden Rentenpunkte deinem Konto gut geschrieben, erhältst du ab der Rechtskraft der Scheidung, auch eine höhere EM-Rente.
Danke für die Antwort. Kann ich irgendwo nachlesen, ob ich diese Rentenanwartschaften sofort bekomme, wenn der Versorgungsausgleich festgestellt und rechtskräftig ist. Meine bisherigen Informationen gehen davon aus, dass ich diesen Versorgungsausgleich nicht sofort bekommen sondern erst wenn der Partner in Rente geht.