unter 25 mit Freund zusammenziehen-wie hoch ist die chance auf zusage?

5 Antworten

Die Antwort darauf ist relativ eindeutig: So lange Du auf die Wohnung Deiner Mutter verwiesen werden kannst, wird eine Zustimmung zum Auszug nicht erteilt werden, so lange es keine schwerwiegenden sozialen Gründe dafür gibt. So stehts im Gesetz und die Begründung, eine Lebensgemeinschaft mit dem Partner eingehen zu wollen, ist kein schwerwiegender sozialer Grund. Ich habe sehr große Zweifel, daß das verfassungsgemäß ist, aber bisher hat sich wohl noch niemand gefunden, der das mal durchklagen würde.

Du musst laut Gesetz bis zu deinem 25 Lebensjahr zu Hause wohnen bleiben. Außnahmen sind, wenn du z.B. geschlagen/misshandelt wirst oder deine Eltern Drogen/Alkoholprobleme hätten , ein Kind bekommst oder heiratest, dann kannst du auf eine eigene Unterkunft bestehen.

Ich sag mal so: wenn es für die ARGE unterm Strich deutlich billiger wird - dadurch dass anrechnungsfähiges Einkommen deines Partners verteilt werden kann -, hast du ein gewichtiges Argument an der Hand, zumal deine Mutter mit deinem Auszug ggf. aus der ARGE-Zuständigkeit fällt, da der BG dann ein Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger fehlt.
Ansonsten: wenn deine Mutter dich offiziell rausschmeißt, kann die ARGE nicht sehr viel machen, denn in dem Moment wird sie dich nicht ohne Weiteres mehr an deine Mutter verweisen können.

Wenn du mit deinem Freund zusammenzihen willst wird die ARGE bestimmt dafür sein. Da ihr dann eine Lebensgemeinschaft bildet würd sein Gehalt bei dir angerechnet und du bekommst dadruch weniger von der ARGE. Wenn du dir alleine ne Wohnung nimmst musst du das bei der ARGE begründen warum du denn unbedingt auziehen willst.

Zusage für was? Du kannst zusammenziehen mit wem du willst.

CuoriValitus 
Beitragsersteller
 30.06.2010, 16:57

..kann ich nicht wenn ich alg2 empfänger bin,da muss die arge zustimmen wenn ich unter 25 bin..

bigfoot2310  30.06.2010, 17:02
@CuoriValitus

klaro geht das. es passiert nur eben das was salzpeter schon geschrieben hat. du bist volljährig und kannst machen was du willst, aber es könnten kürzungen auf dich zukommen.

CuoriValitus 
Beitragsersteller
 30.06.2010, 17:13
@bigfoot2310

es werden die leistungen gestrichen..glaubst du das kann ich gebrauchen?wenn ich ohne erlaubnis ausziehe,kann ich mir die wohnung nicht leisten DH ich BRAUCHE ich die zustimmung der arge

salzpeter  30.06.2010, 17:20
@CuoriValitus

Was bigfoot2310 versucht dir zu sagen ist, das du niemanden um erlaubnis fragen brauchst wenn du mit deinem Freund zusammenziehen willst.Aus deiner Beschreibung geht (für mich) hervor das du sowieso nicht alleine wohnen willst also brauchst du dir dadrüber keine sorgen machen. Wenn du mit deinem Freund zusammnezihst MUSST du das bei der ARGE angeben. Dann wird sein einkommen bei dir angerechnet und deine Bezüge können dadruch verringert oder ganz aufgehoben werden. Je nach dem was dein Typ so verdient. Aber das kannst du nicht wegargumentieren. Wenn ihr ne Lebensgemeinschaft gründen wollt dann gehören eben auch Recht und Pflichten dazu

CuoriValitus 
Beitragsersteller
 30.06.2010, 17:26
@salzpeter

also wir haben das schon ausgerechnet..ich würde in etwa noch 200 Euro bekommen,wenn ich aber ohne erlaubnis ausziehe,würde ich (laut arge) gar keine leitung mehr bekommen..

CuoriValitus 
Beitragsersteller
 30.06.2010, 17:38
@CuoriValitus

lei(S)tung