Wohnungssuche: Sollte man beim Selbstauskunft auch angeben, dass man Wohngeld kriegt?

5 Antworten

Das Wohngeld ist ja nur für die alte Wohnung relevant. Verfällt ja nach dem Kündigen der alten Wohnung. Was willst du das angeben?

ibibik1 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 21:45

Wieso sollte es verfallen. Meine Mietkosten erhöhen sich dann um 50 €, aber mein Einkommen bleibt unverändert. D.h. Einkommenssituation bleibt unverändert

wernher88  18.01.2017, 21:49
@ibibik1

Ich meine du musst den Antrag dann neu stellen. Ein Vermieter sollte sich denken können, dass du Wohngeld beziehen kannst oder wirst.

Ich würde es mit angeben. 

Da aber Dein Einkommen nicht sehr hoch ist; auch mit Wohngeld, kommst Du für einige Vermieter nicht in Frage.

Das solltest Du unbedingt mit angeben da es ja das Einkommen erhöht,und jeder Vermieter achtet darauf das ein potentieller Mieter sich die Wohnung auch leisten kann.

Das ist kein Einkommen was einen evtl.Vermieter interessiert,da zählt nur was du derzeit auch nachweisen kannst,außerdem richtet sich der evtl.Anspruch auf Wohngeld dann nach der neuen Miete,da kannst du noch gar nichts angeben weil du die Wohnung noch nicht hast !

Wohngeld ist immer auf die Wohnung bezogen, da gibt es keine allgemeingültige Bewilligung. Du müsstest also einen neuen Antrag stellen. Wie der beschieden wird, ist nicht vorhersehbar. Dass du bisher Wohngeld bekamst, ist völlig belanglos. Deshalb diesbezüglich nichts erwähnen. Du würdest u. U. schlafende Hunde wecken.