Zusammenziehen und Amt?

2 Antworten

Bis 30.11. bleibst du in deiner Wohnung. Da dich der Vermieter nicht eher aus dem Mietvertrag rauslässt, bis zum allerletzten Tag. Das ist sein Recht und das ist dein Recht. Du meldest dich auch erst per 01.12. beim Jobcenter als "Zusammenwohnend" an.

Dein Freund mietet die Wohnung erstmal allein an und bittet den Vermieter, ab 1.12. einen neuen, gemeinsamen Mietvertrag aufzusetzen. Indem ihr beide drin steht.

Geht das denn überhaupt das man beim neuen Vermieter angibt das nur er den Vertrag macht ?

Ja, das geht, wenn der Vermieter einverstanden ist. Du kannst keine Sicherheiten bieten, also wird er auf Dein bescheidenes Einkommen nicht angewiesen sein. Versucht es auf alle Fälle so, dass nur Dein Freund in den Mietvertrag kommt und behaltet das möglichst auf Dauer bei.

Oder muss ich als 2.ter Mieter mit den Vertrag
machen wenn ich da einziehe ?

Musst Du nicht, wenn der Vermieter nicht darauf besteht und solltest Du auch vermeiden, wenn es irgendwie möglich ist.

Du darfst auch ohne Mietvertrag bei Deinem Freund wohnen, aber im Zweifel kann er Dich natürlich vor die Tür setzen. Andersrum aber, wenn Du im Mietvertrag stehst und ihr verkracht Euch irgendwann so, dass Du gerne ausziehst, bist Du weiterhin in der vollen Verantwortung für die Zahlung der Miete und aller Kosten, die aufgrund des Mietverhältnisses anfallen. Das bedeutet, dass Du u. U. selbst dann noch zur Kasse gebeten wirst, wenn Dein Freund schon längst eine andere hat, die bei ihm in der Wohnung hockt, aber sie beide beschlossen haben, keine Miete mehr zu bezahlen oder die Wohnung zu ruinieren.

Willst Du das Risiko wirklich eingehen?