Wie hoch ist Witwenrente bei eigener Rente?

4 Antworten

Das kommt auf die Höhe Ihrer eigenen Rente an. Für die Einkommensanrechnung wird Ihr Rentenversicherungsträger zunächst die Bruttobeträge Ihrer eigene Rente ermitteln. Davon werden Pauschalwerte abgezogen, um ein Nettoeinkommen zu erhalten. Die Pauschalwerte sollen den tatsächlichen Abzügen relativ nahe kommen.

Übersteigt Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrages auf Ihre Rente angerechnet.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Er beträgt für Hinterbliebene das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes (zurzeit 28,61 Euro im Westen und 26,39 im Osten). Der Freibetrag liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 755,30 Euro  und in den neuen Bundesländern bei 696,70 Euro. Die Rentenwerte ändern sich jährlich am 1. Juli.

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn deine Rente einen gewissen Betrag übersteigt.

Die Ärzteversorgung ist ja ein Versorgungswerk, das mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vergleichbar ist. Ob bei der Witwenversorgung eigenes Einkommen angerechnet wird, geht aus der Versorgungszusage hervor.

Die eigene Rente der Rentenversicherung ist ja aus eigenen Beiträgen angespart worden. Davon wird nichts gekürzt.

Nein, deine Rente wird nicht gekürzt, du bekommst die 60 % Witwenrente und deine Rente. Eigene Erfahrung.