Unitymedia-Kabelanschluss: In Nebenkosten enthalten?

5 Antworten

Der Vermieter muss die Bereitstellung eines Grundvertrages machen, die Kosten legt er um. Ob der Mieter auf der Basis des Grundvertrages einen Versorgungsvertrag abschließt oder nicht ist seine Sache.

Frage bei der Hausverwaltung nach, mit wem der Grundvertrag abgeschlossen wurde.

Ich finde das auch kompliziert und heute auch nicht immer wirtschaftlich, aber dazu gibt es Urteile, an die sich Vermieter auch halten müssen.

Ist diese Position so in einem Standardmietvertrag eingedruckt und ist sie eigens noch irgendwie angekreuzt und vielleicht sogar mit einem Betrag pro Monat oder Jahr beschrieben, wäre klar, dass Du bereits für den Kabelanschluss zahlst.

Wenn sie aber einfach so, wie eingedruckt da steht, nicht angekreuzt und nur als Bestandteil einer Liste möglicher Betriebskosten, kann es sein, dass Du noch gar nicht für einen Kabelanschluss zahlst. Das musst Du dann direkt beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung anfragen.

Damit wäre aber dann auch nur eine Grundversorgung abgedeckt und der Anschluss muss in wenigstens einer Anschlussdose in der Wohnung bereit gestellt sein.

In meinem Mietvertrag steht jedoch "Neben der Miete werden folgende Betriebskosten erhoben: [...] Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss". Das heißt, ich zahle bereits für einen Kabelanschluss an den Vermieter

Der Vermieter sollte darüber bescheid wissen also frag ihn wo der Anschluss ist.

schau mal auf deine letzte Nebenkostenabrechnung ob da tatsächlich schon ein anschluss berechnet wurde

MarieIsabelle 
Beitragsersteller
 15.08.2014, 19:42

Ich hab leider noch keine, ich bin erst vor Kurzem eingezogen...

Wenn Du Pech hast, hast Du schon einen anderen Anbieter drin. Frag mal bei der Hausverwaltung nach.