Muss Mieter den Internetvertrag vom Vermieter übernehmen?
Hallo Community,
darf ein Mieter den Internetvertrag mit einem beliebigen Anbieter auf Wunsch selbst abschließen oder muss er den Vertrag des Vermieters annehmen, wenn es im Vertrag steht?
Gruß, AndrijaG
5 Antworten
Das wäre mir neu, das ich Verträge vom Vermieter übernehmen muß. Sofern der nicht mit in den selben Räumlichkeiten wohnt, also Untermiete. Er kann mich doch nicht zwingen einen Anbieter wählen zu müssen den ich nicht haben will, und schon gar nicht darf der Vermieter den Internetvertrag an dich weitervermieten.
Jeder Wohnung steht ein Telefonanschluß zur Verfügung, und den Anbieter kann man sich selbst wählen, da hat der Vermieter nichts mit zu tun, und wie gesagt einen bestehenden Vertrag weitervermieten darf er schon gar nicht, zumindest nicht ohne Genehmigung des Anbieters.
Ich würde an deiner Stelle noch nichts unterschreiben, kläre das erstmal ab, die Verbraucherzentrale in deiner Nähe kann dir da vielleicht besser helfen.
Lass dir mal den Vertrag des Vermieters zeigen
Außerdem: Nicht alles was in Mietverträgen steht ist auch rechtens bzw. wirksam.
Wenn du einen Telefonanschluss hast, kannst du über diesen immer selbst einen Vertrag mit einem Anbieter deiner Wahl abschließen, kostet beispielsweise bei O² mit Flat in alle d. Netze und Internet knapp 30 EUR.
Ich habe sowas noch nie gehört und bin ganz ehrlich, ich würde so etwas als Mieter nicht akzeptieren. Schau mal bitte wo es in deiner Nähe eine Verbraucherzentrale gibt, die können meistens sehr gut helfen, ansonsten frag mal einen Anwalt für Mieterrecht.
Es gibt Anbieter da zahlt man nur 20 euro, und andere wollen 50 euro haben für die gleiche Leistung. Du bekommst aber einen Anbieter vorgesetzt, ohne die Tarife zu kennen. Einen Internetvertrag oder auch Telefonanschluß schließt man immer persönlich beim Anbieter ab, und nicht über dritte.
Irgendwas ist da komisch.
Vertrag ist Vertrag. Wenn man einen Mietvertrag unter dieser Bedingung unterschreibt, hat man sich ggf. daran auch zu halten. Aber was bedeutet das?
Sollte der Vermieter wirklich die Nutzung des Kabelanschlusses vorschreiben und man hat den Vertrag akzeptiert, muss man auch dafür bezahlen, ob man Internet darüber nutzt oder nicht. Man hat es akzeptiert, unter dieser Bedingung die Wohnung zu bekommen.
Darüberhinaus darf man natürlich, wenn man Telekom-Festnetz hat, DSL auch woanders beauftragen oder Internet über Mobilfunk nutzen.
Es gibt tatsächlich Großimmobilienbesitzer, die ein ganzes Haus mit vielen Parteien über einen zentralen Anschluss mit Internet versorgen. In diesem Fall kommst du nicht aus der Nummer raus.
Wenn dir das nicht gefällt, dann lehne den Mietvertrag ab und kümmer dich um eine andere Wohnung.
Okay, danke für deine Meinung!
Du darfst Internet bei jedem Provider beziehen, den Du empfangen hast.
Wenn Du im Vertrag aber zugestimmt hast, z. B. den Kabelanschluss des Vermieters anzunehmen, musst du dennoch dafür die Gebühren bezahlen.
Normalerweise kann der Mieter den Internetanbieter selbst wählen.
Aber Achtung, nicht alle Anbieter sind überall verfügbar. Bei mir z. B. sind lediglich Telekom und 1&1 verfügbar.
im mietvertrag dürfte eigentlich nichts mit internet stehen! du meldest dich als mieter bei wem auch immer selbst an und die schicken jemanden und schalten das i net dann frei. der vermieter dürfte damit nichts am hut haben....
Wenn der Vermieter das aber will, dann bin ich wohl daran gebunden.
wenn es im vertrag steht dann würde ich nicht unterschreiben. Das ist ja beinahe so als würde die katze vom vormieter dort wohnen und du musst das akzeptieren. der vermieter darf eigentlich nicht einen internetvertrag an den mietvertrag heften. Sprich ihn darafuf an und erwähne, dass du einen anderen i net anbieter bevorzugst. er darf da eigentlich nicht rumjammern.
Ich zahle doch nicht 30 euro im Monat mehr an Internetgebühren, nur weil mein Vermieter das will? Gas und Stromanbieter darf ich mir ja auch selbst aussuchen.
Meinst du also ich darf den Internetanschluss selbst wählen und der Vermieter muss das akzeptieren?