Gemeinschaftsantenne - Nebenkosten
Hallo!
Unser Vermieter legt GEBÜHREN für die Gemeinschaftsantenne auf uns Mieter um. -> im Mietvertrag steht nichts darüber -> wir sind 5 Parteien 4,50 € monatlich x 12 Moante = 54,00 € x 5 Parteien = 270,00 € /Jahr als Gebühr!
Der schlaue Herr ist der Vermieter und hatte mal seine eigene Firma gegründet um das Haus zu verwalten. Er hat also die Antenne über seine Firma gemietet! Frage: Darf er die Mietkosten für die Gemeinschaftsantenne auf die Mieter umlegen? Wie gesagt, im Mietvertrag steht nichts darüber!
Ich hoffe, mir kann jemand helfen...LG
5 Antworten
Der Vermieter kann diese Kosten umlegen. Das ist das im Mietvertrag geregelt und häufig Bestandteil der Kaltmiete. Einige Vermieter, so wie ich auch, beziehen es in die Nebenkosten ein. Die Mieter bekommen ihre jährliche Nebenkostenaufstellung, mittels Abrechnung. Wie der Vermieter die Anlage verwaltet ist seine Sache.
Nur wenn Empfangsanlagen im Mietvertrag extra als Mietsache aufgeführt sind ist es in der KM, wenn nicht fällt es über die Nebenkosten an, die nicht detailliert im Vertrag stehen.
Die Nebenkosten werden bei mir aus Erfahrungswerten heraus auf die qm der Wohnung als Abschlag veranlagt. Da sie u.a. verbrauchsabhängig sind, können sie niemals detailliert im MV stehen. Auf Anfrage werden Neumieter über die einzelnen Bestandteile informiert. Jeder, der schon mal in einem Mietverhältnis war, weiß, dass sich die Nebenkosten z.B. durch Inbetriebnahme neuer Anlagen und steigenden Preisen ständig ändern können, sowie dass Versicherungen, Müllgeb., Schornsteinfeger, Wartungskosten, Hausmeister usw. in den Nebenkosten veranlagt sind. Wird im Nachhinein ein Fahrstuhl ein gebaut, eine neue komfortablere Empfangsanlage usw. oder ein Hausmeister eingestellt, kann das nicht im bestehenden Mietvertrag enthalten sein, wohl aber in MV bei Neubezug.
Alles klar?
Da sie u.a. verbrauchsabhängig sind, können sie niemals detailliert im MV stehen.
Die Betriebskostenarten müssen im Mietvertrag stehen/vereinbart sein, ansonsten muß sie der Mieter nicht zahlen.
Alles Klar?
Du sprichst über ein Ausstattungsmerkmal der Mietsache, das in der Summe deiner Nettomieten enthalten sei. Das wird auch in der vorliegende Frage so sein. Aber neben der Miete regelmäßig und fortlaufend Gebühren für ein Ausstattungsmerkmal zu verlangen, das nicht im Mietvertrag vereinbart ist, ist rechtsunwirksam. Diese Gebühr hat auch nichts in den Nebenkosten als versteckte Miete zu suchen. Deine Handlung, die du hier eingestehst, ist ein glatter Betrug deiner Mieter.
Deshalb ist dieser Kommentar für den Fragenden zu verwerfen!
Da bist Du aber im Irrtum, selbstverständlich können anfallende Wartungs- und Stromkosten für eine große Hausanlage, ganau wie Heizungswartung in die Nebenkosten fließen und als Abschlag veranlagt werden. Große moderne, beheizbare Anlagen kosten nämlich was im Unterhalt. Die Anlage wurde in Absprache mit den Mietern errichtet. in meinem Beitrag bin ich von mir ausgegeangen. Kam von mir etwas unklar rüber, sorry.
Ja, das darf er. Diese Kosten gehören zu den üblichen Nebenkosten. Eigentlich müsste das aber im Mietvertrag stehen. Steht auf jeden Fall in diesen Standard-Mietverträgen immer drin.
...er darf es selbstverständlich nicht. Forderungen, die nicht vom Mietvertrag gedeckt werden, sind rechtsunwirksam. Dein Verweis auf Formularmietverträge, die angeblich diese Kosten enthielten, ist nicht zutreffend, weil es sich dabei um regelmäßig wiederkehrende WARTUNGskosten der Gemeinschaftsantennenanlage handelt.
Es steht nichts davon drin! Es heißt doch, wenn sowas nicht aufgeführt ist, muss es auch nicht gezahlt werden...
Hi,
Der Mieter braucht einen Umlagebetrag in der Betriebskostenabrechnung für Kabelfernsehen oder Gemeinschaftsantenne nicht zu leisten, wenn sie weder im Mietvertrag selbst noch in einer Anlage zum Mietvertrag über die Kostentragung eines entsprechende Vereinbarung vereinbart ist. (LG Aachen WM 1986, 159).
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/antenne.htm
Wenn es vertraglich nicht vereinbart wurde, braucht man solche Kosten auch nicht zu zahlen!
Steht im Mietvertrag rein gar nichts zu Kosten der Antennenanlage, auch nicht der Verweis auf den § 2 der Betriebskostenverordnung mußt diese Kosten auch nicht tragen nicht mal die Gebühren.
Miete ist aus meiner Sicht nur für Meßgeräte zur Verbrauchserfassung umlegbar.
Oder ist die Anlage geleast? Bei Heizungsanlagen z. B. wären die Leasingraten u. U. umlegbar.
Auch Mietgebühren für eine Gemeinschaftsantenne sind umlegbar. Jedoch muss das im Mietvertrag ggf. durch Verweis auf die Betriebskostenverordnung geregelt sein.
Hab noch mal nachgelesen und festgestellt das ich das Wort Nutzungsentgelt, auch Miete genannt, überlesen habe.
Wie schon in meinen Kommentaren dargelegt kann dein listiger Vermieter zwar diese Gebührenforderungen gegen dich erheben, aber daraus erwächst dir keine Zahlungsverpflichtung. Es wird hier sogar der Versuch einer Straftat durch deinen Vermieter lanciert, auch versuchter Betrug ist strafbar. Wenn es deine Zeit erlaubt, solltest du diesen Vorgang einfach aussitzen und schauen, was dein Vermieter unternimmt um seine Forderung durchzusetzen. Das könnte sich um auflaufende Mietschulden, Mahnungen und weiter gerichtliches Mahnverfahren handeln. in diesem Fall musst du allerdings sofort offiziell widersprechen. Nach dem Widerspruch könnte der Vermieter eine Zahlungsklage verfolgen, aber - außer Spesen nichts gewesen.
Und Nebenkosten die nicht im Vertrag stehen müssen vom Mieter nicht gezahlt werden.