Kabelanschluss plötzlich abgemeldet

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Eigentlich müsstest du zu nem Anwalt gehen weil dein Vermieter sich strafbar gemacht hat.. Er kassiert für nen Kabelanschluss durch den Ihm persönlich aber keine Kosten entstehen da Kabel die Anlage betreut. Das heißt er hätte die Kohle für einen Gemeinschaftsvertrag an Kabel abführen müssen, hat sie aber selbst eingesteckt.. In dem Fall müssten deine Nachbarn das gleiche Problem haben wenn der Vermieter der gleiche ist.. Dort am besten mal nachfragen.. Du könntest jetzt nen eigenen Vertrag abschließen und die Miete entsprechend mindern.. wenn du einen abschließt dann kannst du dem Techniker die Sache auch erzählen und der kann dir dann mehr Informationen geben wie das mit den Nachbarn und den Verträgen fürs Haus ist..

cheffe1989 
Beitragsersteller
 21.05.2012, 18:01

Alles klar, danke dir schonmal für deinen hilfreichen Beitrag. Meine Nachbarn verpasse ich zeitlich immer, daher werde ich Donnerstag mal den Techniker fragen. Ob mein Vermieter die Kosten letztendlich wirklich zu den Nebenkosten aufaddiert, weiß ich leider nicht. Kann mir vorstellen, dass er diese dann einfach bei den Nebenkosten weglässt, da es ihn nichts kostet.

Ist das nicht sowieso egal, ob ich die 20€ jetzt direkt an Unitymedia zahle oder ob ich den Betrag dann in den Nebenkosten an meinen Vermieter zahle? Ich muss dann bei der Nebenkostenabrechnung nur darauf achten, dass ich letztendlich nicht doppelt zahle, oder?

TOBschluessel  23.05.2012, 15:45
@cheffe1989

keine ursache. doppelt solltest du natürlich nicht zahlen.. aber ansonsten ist es egal wem du das geld gibst.. das problem ist hier vermutlich das dein vermieter das geld nicht an den anbieter abführt.. und das muss er komplett und darf nichts dran verdienen.. man hat auch das recht die aufteilung der einzelnen kostenstellen der abrechnung beim vermieter einzufordern und notfalls sogar die quittungen das es an den anbieter abgeführt wurde..

cheffe1989 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 10:28
@TOBschluessel

Okay, dann werde ich jetzt direkt an Unitymedia die 20€ zahlen und werde dann bei der Nebenkostenabrechnung genau drauf achten, dass ich nicht doppelt zahle. Danke nochmal :)

hi du kannst über deinen örtlichen anbieter weiter tv gucken, was du monatlich bezahlen musst oder du kaufst dir gleich eine schüssel, das sind einmalige kosten. Wenn in dem Mietvertrag eine Kostenauflistung ist bräuchtest du dies eigentlich nicht mehr zahlen, weil ja das analoge tv abgestellt wurde und du ja selbst für neuen empfang sorgen musst. Wenn du beim Vermieter nichts erreichst würde ich zur Verbraucherzentrale gehen.

mfg

cheffe1989 
Beitragsersteller
 16.05.2012, 22:03

Bei der Schüssel wüsste ich nich wohin ich die hängen soll. Vors Fenster direkt an die Hauptverkehrsstraße als einziger in der Straße fänd ich schon etwas komisch.

Es geht mir hauptsächlich darum, dass mein Kabelanschluss einfach abgemeldet wurde (bzw noch nie angemeldet wurde und ICH ihn jetzt anmelden soll) und ich jetzt weder Gemeinschaftsantenne, noch Kabelanschluss empfange, obwohl dies im Mietvertrag aufgelistet ist.

P.S. analoger Empfang wurde nur bei SAT abgestellt, hat mit analogem Kabelanschluss nichts zu tun ;)

Die Kosten für den Kabelanschluss sind immer zweigeteilt. Über den Vermieter läuft der Grundanschluss - und der ist für alle im Haus. Wenn du dann aber wirklich den Kabelanschluss nutzen willst, musst du selbst einen weiteren Vertrag abschließen - und das kann dann schon hinkommen mit den 20 € im Monat.

TOBschluessel  21.05.2012, 11:04

stimmt nicht.. "Betrieb einer Gemeinschaftsantenne bzw. Kabelanschluss" bedeutet das auch mindestens die öffentlich Rechtlichen anliegen müssen..

angy2001  22.05.2012, 15:31
@TOBschluessel

@TOBschluessel - bitte nenn mir mal die Quelle deiner Aussage.

TOBschluessel  23.05.2012, 15:57
@angy2001

ist eigentlich logisch wenn man für den betrieb einer anlage zahlt das man dann auch die freien programme bekommt.. quelle gibts keine, ist vielleicht auch bischen unglücklich ausgedrückt.. bezogen hab ich das ganze auf deine falsche information: die anlage gehört dem anbieter, dem vermieter entstehen hier keine kosten. wenn ich geld an den vermieter abführe dann ist das für den grundanschluss und der vermieter muss es an den anbieter durchreichen.. der grundanschluss beinhaltet mindestens die öffentlich rechtlichen sender.. man muss sozusagen nicht noch extra 20€ an den anbieter zahlen um überhaupt fern zu sehen.. kosten sind also keinesfalls zweigeteilt.. falls doch bitte ich um die quelle deiner aussage :)

cheffe1989 
Beitragsersteller
 17.05.2012, 16:18

Das heißt mir bleibt gar nichts anderes übrig als mich für 20€ monatlich anzumelden? War das nich irgendwie so, dass man auf jedenfall eine Möglichkeit (Antenne, Sat, Kabel) haben muss, kostenfrei TV schauen zu können?

angy2001  20.05.2012, 21:19
@cheffe1989

Man muss die Möglichkeit haben, TV schauen zu können - aber nicht kostenfrei.