Recht auf Nutzbarkeit als Breitbandkabelanschluss (TV & Internet)?

4 Antworten

Welchen Anspruch gegenüber dem Vermieter kann ich geltend machen, dass die uralten Kabel zwischen Verteileranlage und Kabelanschluss ausgetauscht werden, sodass ein fehlerfreier Empfang von TV und Internet gewährleistet sind?

Gar keinen: Massgeblich ist der bei Mietbeginn vorhandene Ausstattungszustand und Installationsumfang :-)

Mangels anderslautender Zusicherung schuldet der VM ausschliesslich die vorhandene Installation, demnach eine Gebrauchstüchtig von "Kabel-TV/-Radioanschluss", aber keine Modernisierung des Kabelanschlusses auf Internetnutzung :-O

Sofern dies ohne bauliche Veränderungen möglich wäre, mag er dulden, dass hier auf Kosten des Mieters neue Kabel notwendiger Abschirmungsklasse gezogen werden, sofern vereinbart würde, dass die neuen Leidungen aber entweder kostenfrei überlassen oder eben zurückgebaut werden müssen, wenn man auszieht (Rückbaupflicht des Mieters).

G imager761

MrMagpie 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 08:40

Das leuchtet mir schon ein :)

Ich werde mich mit dem VM einvernehmlich zu einigen versuchen. Internetfähigkeit und guter TV-Empfang gehen Hand in Hand, so dass die Gebrauchsfähigkeit und damit die Bereitstellungspflicht des Vermieters erst nach Austausch der Kabel voll erfüllt ist.

Vorteilhaft ist, dass sich meine Wohnung im EG befindet, der Kabelstrang also nicht zu lang ist und nicht an mehreren Wohnungen vorbei führt.

imager761  09.05.2015, 08:57
@MrMagpie

Noch einmal: Der VM hat keine Austauschpflicht, wenn eine vorhandenen Installation die vertragliche Gerauchsüberlassung Kabel-TV/Radio-Empfang erfüllt.

Die muss er weder verbessern, noch modernisieren oder einen Cent dazubezahlen, nur weil du über das Kabel jetzt ins Internet möchtest :-O

Mit solchem Forderungsanspruch dürft es dir schwerfallen, überhaupt seine Duldung zu bekommen, seine Installation auf deine Kosten verändern zu dürfen :-O

MrMagpie 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 09:17
@imager761

Ich sprach nicht von Austauschpflicht, sondern davon, dass Kabel-TV gut zu empfangen sein muss.

Jetzt zum Problem: Die Kabel zwischen Verteileranlage und Wohnung sind 46 Jahre (!) alt und ungeschirmt. Welchen Anspruch gegenüber dem Vermieter kann ich geltend machen, dass die uralten Kabel zwischen Verteileranlage und Kabelanschluss ausgetauscht werden, sodass ein fehlerfreier Empfang von TV und Internet gewährleistet sind?

Das die Kabel so alt sind ist nicht von Bdeutung, aber das eine Sache für die man nachweislich zahlt, auch funktionieren muss und der Vermieter veranrtwrlich ist kann man aus folgendem § herleiten:

§ 535 BGB

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

MfG

Johnny

imager761  09.05.2015, 08:23

aber das eine Sache für die man nachweislich zahlt, auch funktionieren muss und der Vermieter veranrtwrlich ist kann man aus folgendem § herleiten: § 535 BGB ...

Ach johnny, zu welcher Frage soll dieser Kommentar denn passen?

Das der bei Mietbeginn vorhandene Kabelanschluss für TV/Radio während der Mietzeit funktioneren muss, ist doch völlig unstreitig.

Nur ist eben über das mitgemietete Kabel kein Internetzugang geschuldet, und genau das war die Frage :-O

johnnymcmuff  09.05.2015, 10:20
@imager761

Nur ist eben über das mitgemietete Kabel kein Internetzugang geschuldet, und genau das war die Frage :-O

Genauer gesagt es war eine zweiteilige Frage.

Bezüglich TV- Abnschluss passt meine Antwort, bezüglich Internet hast Du Recht, da hat er keinen Anspruch darauf, wenn vertraglich nicht vereinbart.

Ist die Anlage (tv internet und Telefon) installiert und läuft sie nicht richtig, kannst du den Vermieter mal freundlich fragen, ob man dir ein neues Kabel legt. Sei bitte freundlich, denn auch bei meinem Vermieter hat sich gezeigt: Gemotzt ist gleich, aber wenn man nett fragt, ist viel möglich. Die meisten Vermieter sind sehr daran interessiert das es den Mieter gefällt. Bedenke: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Aber müssen tut der Vermieter nicht. Du hättest vor der Anmietung fragen müssen, wie alt die Kabel sind und dich erkundigen ob die für deine Ansprüche ausreichend sind. Es wird so vermietet wie besichtigt.

MrMagpie 
Beitragsersteller
 08.05.2015, 19:00

Der Breitband-Übergabepunkt war bei der Wohnungsbesichtigung nicht zugänglich. Erst jetzt beim "Techniker-Besuch" wurde ersichtlich, dass einige von ihm zu den Wohnungen abgehende Kabel noch keine Koax-Kabel sind (dazu zählen "meine"), andere dagegen schon.

Aus dem bisherigen Verhalten des Vermieters schließe ich, dass er vesuchen wird, sich der Kabelerneueung zu entziehen. Deshalb meine Frage nach den rechtlichen Verhältnissen.

imager761  09.05.2015, 08:40
@MrMagpie

dass einige von ihm zu den Wohnungen abgehende Kabel noch keine Koax-Kabel sind

Das wage ich zu bezweifeln.

Aus dem bisherigen Verhalten des Vermieters schließe ich, dass er vesuchen wird, sich der Kabelerneueung zu entziehen.

Das wage ich zu bestätigen: Eine bestimmte Güte des Kabels für die Nutzung des Internets ist eben nicht mietvertraglich geschuldet, sondern lediglich Kabel-TV/Radioempfang.

MrMagpie 
Beitragsersteller
 09.05.2015, 09:32
@imager761

dass einige von ihm zu den Wohnungen abgehende Kabel noch keine Koax-Kabel sind

ist so, habe ich mit eigenen Augen gesehen

Naja, was Techniker sagen und was die Situation später ist sind 2 paar Schuhe...

Sicherlich werden andere Mieter im Haus ja auch Kabel nutzen und offenbar gibts da ja keine Probleme, oder? Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass alle Mieter Betriebskosten zahlen wenn keiner dieser Mieter das Internet oder Fernseh darüber empfangen könnten...