Unfallfahrzeug als unfallfrei gekauft ?
Ich habe eine kleine frage ... mein Kollege hat ein Auto gebrauchst gekauft .. mich macht nun der Kaufvertrag etwas stutzig .. Indem steht wie folgt :
"Der Verkäufer erklärt, dass das genannte Fahrzeug frei von rechten dritten ist und nicht als gestohlen gemeldet ist oder wird. Er sichert die Volle Funktionstüchtigkeit zu , wie sie für das Fahrzeug bei bestimmungsgemäßen Gebrauch üblich ist . " Das ist das einzige was über das Fahrzeug in dem vertag festgelegt wird.
Da ich mich aber mit Fahrzeugen auskenne und sichtlich ein Unfallfahrzeug ist (rahmen Verzogen ) stellt sich mir hier die frage ob man hier den Vertag anfechten kann ...
In einer privaten email schrieb der Verkäufer das das auto lediglich eine delle hinten rechts hat .. die aber beseitig wurde . Bitte um Hilfe vielen dank.


2 Antworten
Da hat sich jemand viel Mühe gegeben um nicht angeben zu müssen, dass es sich nicht um ein Unfallfahrzeug handelt. Diesbezüglich 1:0 für den Verkäufer.
Ich würde jetzt woanders suchen:
Es gibt z.B. Statistiken, die besagen, dass ca. 30% aller Gebrauchtwagen Manipulationen am Km-Stand aufweisen - wenn das bei diesem Fahrzeug der Fall wäre und man das beweisen könnte, dann wäre das ausreichend um den Vertrag zu widerrufen.
Den schlauen Satz wo er versichert, dass das Fahrzeug frei von Rechten dritter ist, den hat er bestimmt nicht selber verfasst. Der stammt aus irgend einem Mustervertrag und dürfte urheberrechtlich geschützt sein. Wenn der das Fahrzeug nicht zurück nimmt, würde ich nach der Quelle suchen und den Verkäufer dort wegen der Raubkopie anschwärzen.
Wenn ein KFZ als unfallfrei verkauft wird, sich im nachhinein rausstellt dass es sich um einen Unfallwagen handelt ist der Kaufvertrag nichtig und man kann vom Kauf zurücktreten.