Unfallfahrzeug als unfallfrei gekauft ?

Handschriftlicher Vertag - (Kaufvertrag, unfallfrei, Unfallfahrzeug) Email - (Kaufvertrag, unfallfrei, Unfallfahrzeug)

2 Antworten

Da hat sich jemand viel Mühe gegeben um nicht angeben zu müssen, dass es sich nicht um ein Unfallfahrzeug handelt. Diesbezüglich 1:0 für den Verkäufer.

Ich würde jetzt woanders suchen:

Es gibt z.B. Statistiken, die besagen, dass ca. 30% aller Gebrauchtwagen Manipulationen am Km-Stand aufweisen - wenn das bei diesem Fahrzeug der Fall wäre und man das beweisen könnte, dann wäre das ausreichend um den Vertrag zu widerrufen.

Den schlauen Satz wo er versichert, dass das Fahrzeug frei von Rechten dritter ist, den hat er bestimmt nicht selber verfasst. Der stammt aus irgend einem Mustervertrag und dürfte urheberrechtlich geschützt sein. Wenn der das Fahrzeug nicht zurück nimmt, würde ich nach der Quelle suchen und den Verkäufer dort wegen der Raubkopie anschwärzen.

Wenn ein KFZ als unfallfrei verkauft wird, sich im nachhinein rausstellt dass es sich um einen Unfallwagen handelt ist der Kaufvertrag nichtig und man kann vom Kauf zurücktreten.