Unfallfahrzeug als unfallfrei gekauft ?
Ich habe eine kleine frage ... mein Kollege hat ein Auto gebrauchst gekauft .. mich macht nun der Kaufvertrag etwas stutzig .. Indem steht wie folgt :
"Der Verkäufer erklärt, dass das genannte Fahrzeug frei von rechten dritten ist und nicht als gestohlen gemeldet ist oder wird. Er sichert die Volle Funktionstüchtigkeit zu , wie sie für das Fahrzeug bei bestimmungsgemäßen Gebrauch üblich ist . " Das ist das einzige was über das Fahrzeug in dem vertag festgelegt wird.
Da ich mich aber mit Fahrzeugen auskenne und sichtlich ein Unfallfahrzeug ist (rahmen Verzogen ) stellt sich mir hier die frage ob man hier den Vertag anfechten kann ...
In einer privaten email schrieb der Verkäufer das das auto lediglich eine delle hinten rechts hat .. die aber beseitig wurde . Bitte um Hilfe vielen dank.
2 Antworten
Da hat sich jemand viel Mühe gegeben um nicht angeben zu müssen, dass es sich nicht um ein Unfallfahrzeug handelt. Diesbezüglich 1:0 für den Verkäufer.
Ich würde jetzt woanders suchen:
Es gibt z.B. Statistiken, die besagen, dass ca. 30% aller Gebrauchtwagen Manipulationen am Km-Stand aufweisen - wenn das bei diesem Fahrzeug der Fall wäre und man das beweisen könnte, dann wäre das ausreichend um den Vertrag zu widerrufen.
Den schlauen Satz wo er versichert, dass das Fahrzeug frei von Rechten dritter ist, den hat er bestimmt nicht selber verfasst. Der stammt aus irgend einem Mustervertrag und dürfte urheberrechtlich geschützt sein. Wenn der das Fahrzeug nicht zurück nimmt, würde ich nach der Quelle suchen und den Verkäufer dort wegen der Raubkopie anschwärzen.
Wenn ein KFZ als unfallfrei verkauft wird, sich im nachhinein rausstellt dass es sich um einen Unfallwagen handelt ist der Kaufvertrag nichtig und man kann vom Kauf zurücktreten.
Wenn der Verkäufer aber nachweislich den Wagen als unfallfrei verkauft hat, was die Email des Verkäufers bestätigt, handelt es sich trotz dem Vertrag um arglistige Täuschung.
Ersteinmal danke für Eure antworten :) nun ist es leider so das ich gesehen habe das ich wohl einen Gutachter einschalten muss .. mich macht nur der Ausdruck "Dritter ausgeschlossen " stutzig was wird damit gemeint ?
Damit ist gemeint dass das Fahrzeug dem Verkäufer bis zum Verkauf gehört.
Ah okay alles klar :) eine kleine frage hätte ich .. ich vermute das er "Schwarz TÜV" hat.
Denn er hat einen Tuning Luftfilter und einen Sportauspuff.. und beides ist Eingetragen im den Fahrzeug papieren .. er hat komplett neuen TÜV aber hat und den TÜV bericht nicht mit ausgehängt.. liege ich dann mit meiner Vermutung richtig das er einen Hinterhof TÜV machen lassen hat ?
Das lässt sich schwer beantworten, der Verkäufer ist nicht verpflichtet den Bericht auszuhändigen. Es gibt durchaus Sportfilter und Abgasanlagen die abgenommen werden. Wenn sie in den Papieren eingetragen sind oder ABE vorhanden sind, scheint das erstmal in Ordnung zu sein.
Okay vielen dank für dein Wissen :) ich werde morgen zusammen mal zu dem verkäufer fahren :) und ihn zu rede Stellen .. dann bringen wird mal das Fahrende Aquarium zurück :D denn das Schiebedach ist auch undicht
Nichts zu Danken und viel Erfolg. Ohne dir Angst machen zu wollen, der Verkäufer wird sich stur stellen, der weiß genau was mit dem Auto nicht stimmt. Vermutlich wirst du einen Anwalt brauchen. Falls du eine Rechtschutzversicherung hast, ruf da an. Trotzdem ist der erste Schritt das Gespräch mit dem Verkäufer.
Hier wurde ein Mangel bewusst verschwiegen, was zur Rückgabe des Fahrzeuges ausreicht. Auch wenn auf die Unfallfreiheit nicht explizit hingewiesen wird, so muss man davon ausgehen, dass dem Verkäufer ein solcher Schaden mit Sicherheit bekannt war. Wer Autos ankauft, der erkennt solche Schäden.
Ich wäre vom Kaufvertrag zurückgetreten und hätte es auf eine Klage ankommen lassen.
Zuvor hätte ich Kontakt mit dem Vorbesitzer aufgenommen der im Fahrzeugbrief dokumentiert ist. Hätted er auch bestätigt, dass das Fahreug unfallfrei sei, obwohl der Rahmen verzogen ist, wären beide von mir vor Gericht
zitiert worden.
Aber im kaufvertag steht ja nicht wortwörtlich das es unfallfrei ist .. der Hauptschaden wurde meiner meinung nach verschwiegen.
Ja das nicht optimal, aber durch die Email hast du gute Karten. Sprech den Verkäufer darauf an, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Wenn er auf stur macht, droh mit Anwalt. In Zukunft immer darauf bestehen dass unfallfrei im Vertrag drin steht.
Der abgeschriebene Text sagt aber nichts von Unfallfreiheit. (Bild kann ich leider nicht erkennen).
Wenn das KFZ, wie im Kaufvertrag erwähnt, ordnungsgemäß funktioniert (was bei verzogenem Rahmen kein Problem darstellt), ist der Vertrag rechtskräftig und nicht anfechtbar !