Wie doppelten Kfz-Schaden bei der Versicherung abrechnen?
Mein Auto war bis Sept. 2015 vollkasko-versichert. In dieser Zeit habe ich einen Schaden gemeldet (Kotflügel/Stossfänger vorne selbst beschädigt), allerdings noch nicht reparieren lassen. Seit diesem Jahr (2016) ist das Auto nur noch haftpflicht-versichert und gestern ist mir jemand in das Auto gefahren und hat den Kotflügel und Stossfänger auf der gleichen Seite (weiter)beschädigt. Das Auto musste abgeschleppt werden und ist bereits in der Werkstatt. Reparatur trägt natürlich die Versicherung des Verursachers. Wie kann ich nun finanziell am besten verfahren? Ist es legal bei der vorherigen Versicherung die Reparatur trotzdem noch fiktiv abrechnen lassen? Aufrund des Schadens werde ich ja zukünftig höhere Beitrage in der Vollkasko bezahlen, deswegen fände ich eine Auszahlung trotzdem nicht ungerechtfertigt. Dafür habe ich allerdings keinen Kostenvoranschlag und der Wagen ist ja bereits in Reparatur, kann man auch nur aufgrund von Fotos einen KV in der KfZ-Werkstatt erstellen lassen? Danke...
4 Antworten
Wird zu einem Echten Problem für dich,liegt daran das ein Vorschaden vorliegt
Kann ich bei der vorherigen Versicherung die Reparatur trotzdem noch fiktiv abrechnen lassen?
Das wäre ein klassischer Versicherungsbetrug. Der Schaden an deinem Auto wird jetzt von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wärst du ehrlich, hättest du angegeben, dass ein Vorschaden bestanden hat. Dann einigen sich die beiden Versicherungen untereinander. So aber ist nur eine Versicherung beteiligt.
Ich verstehe das aber nicht ganz, denn deine Versicherung hätte dich bei einem von dir verursachten Vollkaskoschaden hochgestuft, und du hättest noch die Selbstbeteiligung. Das fällt jetzt alles weg.
Danke für die Antwort. Siehe auch mein Kommentar oben...
kann man auch nur aufgrund von Fotos einen KV in der KfZ-Werkstatt erstellen lassen?
den wird keine normale versicherung akzeptieren.. wenn es keinen KV für den 1. schaden gibt, wirst du dich wohl auf die kulanz und einschätzung des versicherers verlassen müsen.
Eine beschädigte Sache doppelt abzurechnen ist verboten. Es ist Versicherungsbetrug, wenn du nicht beide Versicherungen über den Sachstand in Kenntnis setzt. Du must dem Haftpflichtversicherer von dem nicht reparierten Schaden in Kenntnis setzen. Dann kannst du deinen Kasko Schaden in Anspruch nehmen und die restliche Differenz zahlt dann der Haftpflichtversicherer. Leute die versuchen, einen Geldwerten Vorteil aus Schäden zu ziehen, sind der Grund, warum die Beiträge so Hoch sind!
Als ich den ersten Schaden z.B. bei der Versicherung gemeldet habe, hat sie die Schadensmeldung gezielt verschleppt (bis nach dem Ablauf des Vertrags) um mich auf dem Schaden sitzenzulassen
Das ist nicht möglich. Entscheidend für die Versicherung ist der Zeitpunkt der Schadensmeldung. Dabei spielt es keine Rolle, ob du schon einen Tag danach die Versicherung verlässt. Am Tag des Schadensereignisses bestand die Versicherung. Basta.
Die Versicherung hat so getan als ob sie die Schadensmeldung über das elektronische Formular erhalten hat. Ich habe eine nichtssagende "blabla"-E-Mail bekommen, anstatt einer richtigen Bestätigung. Als sich Wochen nichts getan hat und ich anrief, stellte ich fest das die Schadensmeldung de fakto nicht bearbeitet wurde. Erst auf mein Insistieren erhielt ich eine schriftliche Bestätigung und mir wurde mitgeteilt dass der Schaden nun von der Versicherung akzeptiert ist und ich einen Kostenvoranschlag einreichen soll. Dies tat ich glücklicherweise einige Tage vor Ablauf des Vertrags, ich kann mir nur ausdenken was passiert wäre wenn ich weiter gewartet hätte. Soviel dazu...
Dein Schaden in der Kasko ist nach drei Jahren nach der Meldung verjährt. Solange muss die Versicherung haften. Egal ob du da noch versichert bist oder nicht!
Danke für die Info. Das war mir nicht klar, dann werde ich es selbstverständlich nur einfach abrechnen.
Ich wollte mich nur erstmal informieren wie die Sachlage ist. Leider leben wir auch nicht in der "besten" aller Welten, deswegen muss man wie jeder andere auch schauen, wo man bleibt. Als ich den ersten Schaden z.B. bei der Versicherung gemeldet habe, hat sie die Schadensmeldung gezielt verschleppt (bis nach dem Ablauf des Vertrags) um mich auf dem Schaden sitzenzulassen. Erst nach mehrmaligem Nachsetzen und Protest konnte ich zu meinem Recht kommen. Soviel zur Ehrlichkeit der Versicherungen und der allgemeinen Geschäftspraktiken.