Gebrauchtwagenkauf nach 4 Jahren Schaden entdeckt, was kann ich machen?

6 Antworten

Also, dass du keine Ansprüche gegen den ehemaligen Händler (mehr) hättest, wie hier viele behaupten, stimmt nicht. Hat auch nichts mit Gewährleistung zu tun.

Bei einem verschwiegenen Unfallschaden hast du ziemlich ewig Ansprüche, ich meine sogar was von (eigentlich absurden) 30 Jahren im Kopf zu haben. Selbst wenn der Erstbesitzer den Wagen als unfallfrei an den Toyota-Händler verkauft hat, gibt es Rechtsprechungen, die besagen, dass der anschließende Autokäufer sich drauf verlassen können muss, dass einem verkaufenden Händler ein solcher Schaden trotzdem auffällt - heißt, der Händler kann sich eigentlich nicht mal drauf berufen den Wagen als unfallfrei angekauft zu haben.

Problem könnte sein, dass der Händler behaupten könnte, dass der Schaden zwischenzeitlich Dir unterlaufen ist... Da könntest du jetzt den Vorbesitzer ausfindig machen, der dir evtl. bestätigen kann den Wagen mit Schaden oder Hinweis auf ehemaligen Schaden an deinen Händler verkauft zu haben. Schau mal in dein Service-Heft, deine Zulassungsbescheinigungen oder mgl. alte Rechnungen, ob du den Vorbesitzer ausfindig machen kannst.

Wenn der Wagen mit dem Schaden mal bei Audi war, sollte er wohl in einer Audi-internen, fahrzeugeigenen Akte festgehalten worden sein (wäre ja bei einem damals so jungen Fahrzeug gut möglich...). Diese Akte ist eigentlich nicht öffentlich, aber ein paar freundliche Worte helfen manchmal weiter zu Informationen - dann kannst du den Unfallzeutpunkt als vor deinem Kauf gelegen belegen... Eventuell kann man darüber auch den Vorbesitzer abklären, das würde aber vermutlich wegen Datenschutz schwierig, eventuell ginge das ggf. über einen Anwalt, wenn es um Abklärung des Betrugs wegen verschwiegenem Unfallschaden geht.

Ist also primär eine Frage deiner Mühe, die du rein investierst, ob du was durchsetzen kannst...

T3Fahrer

zipeter 
Beitragsersteller
 16.04.2019, 22:41

So ähnlich hat ich mir die Sache eigentlich auch gedacht.

Mal sehen, ob ich den Vorbesitzer herausfinde. Ob der allerdings zugeben würde, dass er den Wagen mit Unfallschaden, ohne es dem Händler zu sagen, verkauft hat, ist fraglich. Aber vielleicht hat er es ja angegeben. Dann wäre der Betrug bzw. aeglistige Täuschung ja bewiesen.

Peter

nichts, bei Gebrauchtwagen hast max. 1 Jahr Gewährleistung. Nach 4 Jahren ist das durch

einem Händler soll das aufgefallen sein?

"Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer" "unbekannt"
"Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt" : nein

man liest nix von Unfallfrei

T3Fahrer  16.04.2019, 21:57

Ein verschwiegener Unfallschaden hat nichts mit Gewährleistung zu tun!

peterobm  16.04.2019, 22:08
@T3Fahrer

was aber der Käufer zu beweisen hätte ... viel Mühe und evtl. Geld

deine Beschreibung passt ziemlich

Nichts!

Der Verkäufer hat ja vertraglich zugesichert, dass er nichts von Unfallschäden weiß. Arglist wird man nicht nachweisen können.

Du hättest bei Kauf seinerzeit auch vom Fachmann begutachten lassen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
zipeter 
Beitragsersteller
 16.04.2019, 21:28

Kann man denn von einem Verkäufer nicht erwarten, dass er sich bei dem Menschen, der ihm den Wagen verkauft erkundigt oder dass er sich den Wagen anschaut? War ja laut Händler heute recht einfach zu erkennen.

Topotec  16.04.2019, 21:31
@zipeter

Nein, erwarten kann man von einem Händler, dass er was verkauft. Eher kann man von einem Käufer erwarten, dass er das Fahrzeug ausgiebig testet und beim Fachmann vir dem Kauf checken lässt.

Luminou  16.04.2019, 21:32
@zipeter

Wenn recht einfach zu erkennen, warum hast du es dann nicht bemerkt? Ich schau mir das Auto doch vorher an.

Man darf niemals 100%ig vertrauen, sondern muss sich immer fragen, ob die Angaben auch stimmen KÖNNEN.

Geh mal zu nem anderen Ankäufer. Was denkst du was die alles so finden.

Am besten du gehst zum adac und lässt ihn da mal schätzen. Aber vorher nichts von dem angeblichen schaden erzählen. Mal sehen ob die den auch sehen oder finden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dann verkaufst du ihn halt als nicht unfallfrei, so what?

Dein Verkäufer hat dir Unfallfreiheit nicht zugesichert, da wirst du nichts unternehmen können.