Unfall mit Zahnschaden - Zahlt die Versicherung des Verursachers?
Guten Abend!
Situation: Person A trinkt beim Feiern im Club aus einer Bierflasche, Person B fängt beim Beatdrop an zu hüpfen und stößt mit der Schulter ausversehen an die Unterseite der Bierflasche der Person A an. Bierflasche knallt gegen Schneidezahn der Person A und ein Stück davon bricht ab.
Am nächsten Tag wird am Schneidezahn eine Kunststofffüllung eingesetzt. Person A ist privatversichert.
Zahlt in diesem Fall eine Versicherung (evtl. Haftpflichtversicherung der Person B) die Kosten des Zahnarztes?
Vielen Dank im voraus. MFG
5 Antworten
Auf jeden Fall die Haftpflicht von Person B. Müsste noch bei seinen Eltern mitversichert sein, wenn er noch minderjährig ist.
Hallo,
die private Krankenversicherung (PKV) des Geschädigten wird die Kosten gemäß dem vereinbarten Tarif ganz, teilweise oder gar nicht übernehmen (unabhängig von dem Unfall).
Durch einen Unfallfragebogen, den sie an den Geschädigten verschickt, wird sie den Unfallhergang ermitteln. Dann erhält der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung eine Rechnung von der PKV.
Um durch evtl. Fristen in den abgeschlossenen Verträgen keine Ansprüche zu verlieren, sollte der Geschädigte seine PKV und der Verursacher seine Privathaftpflichtversicherung sehr zeitnah informieren.
Gruß
RHW
Jap, und nicht nur das. Sondern auch daraus entstehende Folgeschäden!
Okay, vielen Dank!
Danke für deine schnelle Antwort!
Bezieht sich das "Jap" auf die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers (dieser ist u18)?
Wenn der Hüpfer eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, so übernimmt diese den Schaden.
Wenn nicht, dann muß der Hüpfer selbst zahlen.
JA! Was sonst?
Haftpflicht müsste das sein!