Kind verursacht Schaden im eigenen Haushalt, wer zahlt?

12 Antworten

Hallo nochmal, mir tut es weh, wie hier lauter Laien gnadenlos falsche und abenteuerliche Ratschläge geben. 

Dabei ist es doch so einfach:

Wer ist mitversichert?

Lebens- bzw. EhepartnerIhre Kinder und die Ihres LebenspartnersAngehörige mit Pflegestufe 2 oder 3, die bei Ihnen wohnen. 

So werden Miet­sach­schäden defi­niert

Mit der Wohnung mietet jeder auch das festverbaute Inventar. Dabei handelt es sich um das Eigentum des Vermieters, das nur die für die Dauer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen wird. Wenn selbiges von dem Bewohner beschädigt wird, muss dieser für den Sachschaden aufkommen. Weil es sich dabei um die Forderung eines Dritten handelt, springt dafür in der Regel die Privathaftpflichtversicherung ein. Wer als Mieter eine Garage, ein Gartenhaus oder Außenflächen nutzt, sollte in jedem Fall prüfen, ob die Police eine mögliche Ausschlussklausel dafür enthält.

So einfach ist das. Das Kind darf also sein Taschengeld behalten und die Eltern müssen NICHT selber bezahlen (falls eine PHV vorhanden ist). 

Gruß Bernd 

Normalerweise zahlt das die Haftpflichtversicherung. 

Die Tochter hat die Tür zugeschmissen, das war Absicht. Aber sie hat wohl kaum beabsichtigt, dass die Tür gleich aus dem Rahmen springt. 

So dürfte es tatsächlich ein Haftpflichtfall sein.

Normalerweise liegt in solchen Fällen ein nicht versicherter Haftpflichtschaden vor.
Der Mieter hat die Mietsache in dem Gebrauch entsprechenden Zustand zurück zu geben. Für Schäden die während der Mietzeit an der Mietsache entstanden sind haftet der Mieter.

Aber:
In guten privathaftpflicht Tarifen sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen eingeschlossen. Da ihr ein Kind habt, gehe ich davon aus, dass ein solcher Tarif besteht oder eine unzureichende Versicherungsbetreuung vorliegt. Dann wäre das kind bis zum 7 LJ überhaupt nicht versichert gewesen, da solche Topttarife auch meistens Schäden durch nicht deliktfähige Personen einschließen.

Besteht solch ein Tarif bei Euch, dann ab zur Versicherung,
ansonsten: den eigenen Geldbeutel oder das Sparschwein des Kindes aufmachen

Hallo Kainis!

vorausgesetzt, Sie haben eine private Haftpflichtversicherung....

Dann entspricht ihre Schadenschilderung einem Haftpflicht-Fall.

 




Hallo, das ist ganz einfach ...  da die Türe das Eigentum des Vermieters ist, habt ihr dafür zu haften ...  und deshalb - falls vorhanden - eure (PHV) Privathaftpflichtversicherung. 

Bitte meldet den Schaden UMGEHEND eurer Versicherung (entweder selbst hingehen oder euren - hoffentlich guten - Vertreter holen) und vorab schon mal einen KV (Kostenvoranschlag) einholen und der Schadensmeldung beilegen ...  evtl. auch ein paar Fotos. 

Hoffe geholfen zu haben. 

Grüße Bernd