Wann gilt der Versicherungsschutz für KFZ im Wald?
Servus, ich bin Jäger in Rheinland-Pfalz und möchte gerne mal wissen, wie das mit der Versicherung läuft wenn im Wald ein Unfall passiert. Ich hab schon einige Kollegen gefragt, die wussten aber auch nicht viel mehr als ich. Ich fahre einen Suzuki Jimny und einen Hyundai Tucson 4x4. Es kommt ab und zu mal vor (etwa 1-2x die Woche) dass ich im Wald auf andere KFZ treffe, bei denen ich mir sicher bin dass die dort nicht fahren dürfen. Wer zahlt also meinen Schaden wenn mir bspw. eine Motocross Maschine in die Karre knallt? Da die meisten die ich bis jetzt gesehen habe keine Nummernschilder dran haben, denke ich mal das auch keine Haftpflichtversicherung besteht. Würde diese im Wald denn überhaupt zahlen wenn es zum Unfall kommt? Und wie ist es eigentlich mit meiner Versicherung? Für beide Fahrzeuge besteht eine Teilkasko. Würde meine Versicherung denn zahlen wenn ich der Verursacher des Unfalls bin?
Vielen Dank für alle Antworten :)
10 Antworten
Kfz Haftpflicht Versicherungen fragen nur nach der Schuldfrage und ob der Fahrer berechtigt war, das Fahrzeug zu führen (das ist gegeben, wenn er das Fahrzeug nicht gestohlen hat) ausserdem erlischt der Versicherungsschutz während der Ausübung einer Straftat (unberechtigt im Wald fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat). Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist daher zur Regulierung verpflichtet.
Für jemanden der keine Kfz Versicherung vorhält und einen Unfall verursacht, wird es teuer, er ist selbst schadensersatzpflichtig und muß aus eigener Tasche zahlen.
Teil- und Vollkasko fragen ebensowenig wo der Unfall oder Schaden entstanden ist. Sondern nur, was passiert ist, ob der Fahrer berechtigt war das Fahrzeug zu führen und ob der Schaden während der Ausübung einer Straftat entstanden ist.
Zur Geltendmachung von Wildschäden in der teilkasko Versicherung, ist eine behördliche Bescheinigung (zb. Jagdaufsicht / Oberförster oder polizeiliche Unfallaufnahme) zwingend erforderlich. Ob eine selbst verfasste Bescheinigung ausreichend ist, sofern Du dazu berechtigt bist, entzieht sich meiner Kenntnis, ich habe jedoch keinen Zweifel daran. Ich betreibe selbst eine Kfz Werkstatt wie auch eine Versicherungsagentur und hatte schon den Fall, dass ein Vollkaskoschaden nach meinem selbst erstellten Kostenvoranschlag abgerechnet wurde. Auch ist mir keine Klausel in der Versicherung bekannt, nach der ein Beamter nicht selbst seinen eigenen Unfall aufnehmen darf. Sofern die Jagdbehörde dich also ermächtigt deine eigenen Wildunfälle aufzunehmen, hat die Versicherung kein Recht daran zu zweifeln.
Kommt auf den Versicherer und den Tarif an...
Ein Vogel ist ebenfalls kein Wirbeltier.... Deshalb "mit Tieren aller Art" das ist auch das was die meisten Tarife heute anbieten. Zumindest die ordentlichen Tarife, von allen anderen Tarifen sollte man ohnehin Abstand nehmen
Wie bitte? Vögel sind keine Wirbeltiere?
Die Vögel sind – nach traditioneller Taxonomie – eine Klasse der Wirbeltiere, deren Vertreter...
Trotzdem ist die Formulierung "Tiere aller Art" tatsächlich die geläufigste und die, die man wählen sollte.
Schäden die du verursachst zahlt deine Kfz Haftpflicht.
Schäden an deinem Auto zahlt der nicht versicherte Verursacher aus eigener Tasche. Aber dazu musst du den erstmal bringen...wenn es bei dem nix zu pfänden gibt, bleibst du auf dem Schaden sitzen. Glasschäden würde deine Teilkasko zahlen. Für alles andere bräuchtest du in diesem Zusammenhang eine Vollkasko.
Immer, wenn er vereinbart und bezahlt wurde. Und Dein Berater/Makler hat keinen Plan, verweigert Dir sogar die Vollkasko?
Fahrzeuge dürfen nur mit Genehmigungen durch den Wald fahren.
Nichts anderes habe ich gesagt.
Ich habe lediglich geschrieben, das es keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit ist durch den Wald zu fahren.
Das Pflichtversicherungsgesetz sowie StVO und StVzO gilt meines Wissens nicht auf Waldwegen auf denen das fahren mit Kraftfahrzeugen genehmigungspflichtig ist.
Seit wann dürfen wir nicht mehr durch den Wald (Schwarzwald mit seinen vielen Straßen) fahren?
Darf man, die Rede war von Forstwegen die für den allgemeinen Verkehr gesperrt sind.
Wo steht das, habe ich noch nicht gefunden.
Hallo,
da dies zu deinem Arbeits-/Privatweg gehört und du auf dieser für dich öffentlichen Straße fahren darfst, sollte deine Haftpflicht greifen, würde das aber nochmal mit der Versicherung abklären.
Wenn der andere den Unfall verursacht wird es komplizierter, es muss generell die Polizei und ein Gutachter gerufen werden wegen der Schadensaufnahme, damit Du nicht in die Beweispflicht fällst. Und wenn keine Haftpflicht bei dwm anderen besteht wird in die Polizei für mehrere Vergehen Anzeigen und er muss mit seinem Privatvermögen für deinen Schäden haften.
Falls noch eine Frage besteht, gerne an mich.
...wird es komplizierter, es muss generell die Polizei und ein Gutachter gerufen werden wegen der Schadensaufnahme,
Dazu besteht keine Verpflichtung!
Da hast Du Recht, zur Schadenaufnahme ziehe ich dennoch das Angebot unseres Staates gerne heran und Empfehle das auch.
Die Antwort ist vollkommener quatsch.
Dieter Bohlen würde sagen "von 100 Tönen hast Du ungefähr 120 nicht getroffen"
Unsinn...😥
Das einzig richtige an deiner Antwort ist:
und er muss mit seinem Privatvermögen für deinen Schäden haften.
In dem Zusammenhang dass das Kfz nicht versichert ist.
Anmerkung: Die Teilkaskoversicherung, in der tatsächlich nur Wildschäden abgesichert sind, "stirbt", zum Glück, aus. Es sollte ein Zusammenstoß mit Wirbeltieren versichert sein. Dann ist man auf der sicheren Seite.