übernimmt meine Versicherung die Kosten? Dienstunfall?
Ich habe einen Autounfall auf dem Weg von der Schule nach Hause gebaut. Ich arbeite in der Schule.
Ich bin privatversichert bei der Debeka. Bei dem Ungall wurden zwei Autos beschädigt. Handelt es sich um einen Dienstunfall? Zahlt die Versicherung? Ich war mit dem Auto meines Vaters unterwegs...
danke
8 Antworten
Bei der privaten Versicherung ist es egal ob der Unfall ein Berufs- oder Privatunfsll war.
Wenn das Auto ein Firmenwagen war dann haftet deren Haftpflicht, eben jene auf die das Auto gemeldet ist.
Ich gehe mal davon aus, dass du verbeamtet bist?
Wenn du bei dem Unfall verletzt worden bist, kommt unter Umständen die Unfallfürsorge dafür auf.
Der Anspruch auf Unfallfürsorge (§§ 30 ff BeamtVG) kann nur durch einen Dienstunfall ausgelöst werden und kann insbesondere umfassen
- die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
Solltest du nicht verletzt worden sein, kommt ganz normal die KFZ-Versicherung von dem Auto für den Schaden auf. Generell würde ich den Schaden der KFZ-Versicherung melden. Die Geschädigte haben einen Direktanspruch bei dieser und können den Schaden direkt mit der KFZ-Versicherung abwickeln.
Sollte dann die Unfallfürsorge noch einspringen, kann man den Schaden der KFZ-Versicherung zurückzahlen, um die schadensfreien Jahre zu erhalten.
Es wäre ein "Wegeunfall" wenn du verletzt worden wärst.
Den Sachschaden übernimmt die KFZ-Versicherung deines Vaters.
Unter Umständen hast du einen Schadensersatzanspruch gegenüber deinen Dienstherrn.
§ 32 des Beamtenversorgungsgesetzes (in verschiedenen Bundesländern mögl. abweichende §) regelt den Schadenersatzanspruch gegenüber den Dienstherrn, wenn in Ausübung des Dienstes ein Schaden entstanden ist. Hierbei sind jedoch auch die Verwaltungsvorschriften zu beachten. 32.0.1.11 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz führt aus, dass ein entsprechender Ersatz für Fahrzeuge bei einen Wegeunfall seitens dies Dienstherrn nur erfolgen kann, wenn schwerwiegende Gründe für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges vorliegen.
Diese können sein
-nichterreichbarkeit der Dienststelle mit ÖPNV
.mehrer Dienstgeschäfte an verschiedenen Orten
-außergewöhnliche Gehbehinderung des Bediensteten.
Liegen bei dir keine schwerwiegenden Gründe für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges vor, so ist hier regulär die Autoversicherung des Fahrzeughalters zuständig.
Kein Unsinn, reelle Verwaltungspraxis. Siehe Pkt. 32.0.1.11 der VwV zum BeamtVG. Entsprechende Erstattungsansprüche für Kraftfahrzeuge sind auch durch die Rechtssprechung des BVerwG zulässig. Einige Bundesländer haben das in Ihrem Beamtengesetzen auch noch expliziter ausgeführt.
Über solch unsinnige, überhebliche Kommentare ohne Hintergrundwissen muss ich wirklich mal staunen
Du verwechselt etwas.
Die Behörde könnte unter Umständen die Hochstufung des Schadenfreiheitsrabatts ausgleichen. Aber würde nie den verursachten Schaden zahlen.
Denn 1. kann der Geschädigte die Kfz-Haftpflichtversicherung direkt in Anspruch nehmen.
und 2. müsste das Fahrzeug des Vaters als Dienstfahrzeug anerkannt sein, was ich mir auch nicht vorstellen kann.
Deine Kenntnisse lassen zu wünschen übrig.
Außerdem mein Fachwissen, habe ich aus meiner Tätigkeit im Öffentlichen Dienst und auch mein Privatfahrzeug war lange Jahre als Dienstwagen anerkannt.
Ein privates Kraftfahrzeug wird im ÖD weder im Reiserecht und im Schadensrecht zum Dienstwagen gemacht.
Es gibt allenfalls eine Anerkennung eines erheblich dienstlichen Interesses an der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges. (vgl. §5 Abs. 2 BRKG). Dies Hat Auswirkung auf die Reisekostenentschädigung sowie auf die Haftung. Dennoch bleibt das Kraftfahrzeug ein privates Kraftfahrzeug und wird nicht zum "Dienstwagen".
Die Genauigkeit deiner Begriffe ist hier auch nicht die Beste.
Ich habe selbst im ÖD gearbeitet, u.a. auch in einer Reisekostenabrechnungsstelle und weiß daher genauso wie du wovon ich spreche.
Wo habe ich behauptet, dass ein Privatwagen zum Dienstwagen wird?
müsste das Fahrzeug des Vaters als Dienstfahrzeug anerkannt sein
Lesen scheint nicht deine Stärke zu sein!
Oder du hast keine Ahnung, welche Genehmigung bei einer Behörde für die Nutzung des privaten Fahrzeugs vorliegen muss.
Ende und aus.
Du sprichst von Dienstfahrzeugen. Ein Dienstfahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, wo die Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des ÖR Halter ist und in Verwaltung der Behörde liegt. Ein privates Kraftfahrzeugs (Halter ist keine juristische Person des ÖR) wird niemals zum Dienstfahrzeug. Ich gebe zu ich habe den Begriff Dienstfahrzeug mit Dienstwagen gleichgesetzt. Aber ein privates Kraftfahrzeug, welches Dienstlich genutzt wird, wird nicht als Dienstfahrzeug anerkannt. Es werden allenfalls erheblich dienstliche Gründe für die Benutzung eines privaten Kraftfahrtzeuges anerkannt (§ 5 Abs. 2 BRKG). Diese Begriffe müssen auseinandergehalten werden.
Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ich war mit dem Auto meines Vaters unterwegs...
Den Schaden ersetzt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges mit dem du unterwegs warst.
Nur was hat dies mit der Tatsache zu tun, dass du privat bei der Debeka versichert bist.
Glaubst du tatsächlich, dass deine private Krankenkasse dafür zuständig ist???
über solch einen Unsinn muss ich mal wirklich staunen!
Was hat das Beamtenversorgungsgesetz mit einen Kfz-Schaden der durch das Fahrzeug des Vaters verursacht wurde zu tun???
Wie ordnest du hier ein Kraftfahrzeug ein ???