Was zahlt die Versicherung bei zwei Unfällen mit Kfz hintereinander und einem Hörschäden?

7 Antworten

Ist denn die Schuldfrage geklärt?  Du behauptest zwar, der vor Dir Fahrende hätte ohne Grund gebremst, das solltest Du nachweisen können; im Stadtgebiet muss man damit rechnen, jederzeit anhalten zu können.

Mit Vollkasko hast Du selber wenig damit zu tun, die Versicherungen arrangieren sich untereinander. Wenn der alte Schaden noch nicht repariert war, bleibt auch kein zweiter Selbstbehalt.

...aber was bitte soll denn die Versicherung von Deinen Kosten und Lasten wuppen, wenn es denn keine VK gibt?

Deine  KFZ- Haftpflicht Versicherung  zahlt  Schäden  an Deinen Unfallgegner.  Also  an den Fahrer des Transporters. 

Eine Teilkasko  zahlt  allerdings NICHT die Schäden,  die  bei  dem  Unfall  an  Deinem  Wagen entstanden  sind.

Dein Text ist etwas wirr geschrieben.

Ich bin vor einer Woche gegen einen Pfeiler im Parkhaus gefahren. Ist mir noch nie passiert.
Die Versicherung zahlt das natürlich nicht da es keine Vollkasko war.
Schaden: kaputte Stoßstange linke Seite.

Ich vermute mal, dass am Pfeiler des Parkhauses kein Schaden erkennbar war und du daher dies auch deiner Kfz-Haftpflicht nicht gemeldet hast.

Dein Schaden selbst wäre ein Vollkasko-Schaden, da du jedoch keine hast, bekommst du den Schaden auch nicht ersetzt.

Jetzt eine Woche später bin ich einem Transporter hinten raufgefahren. Dieser bremste unerwartet, ich wich aus und knallte wieder mit der linken Seite gegen den Transporter.
Diesmal alles kaputt, Radhaus, Stoßstange geteilt, Xenon kaputt.

Er bremst für dich unerwartet - hast wohl nicht genug Abstand gehalten.

Also Fremdschaden am Transporter zahlt deine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Über die  Teilkasko-Versicherung sind Glasschäden und unter Umständen auch der Scheinwerfer abgesichert.

Der Rest geht auf deine eigenen Kosten.

einem Hörschäden?

Wenn Du bei diesem Unfall einen Hörschaden erlitten hast, zahlt die Arztkosten, bzw. Krankenhauskosten deine Krankenkasse.

Gruß Apolon

Den Fremdschaden zahlt die Versicherung natürlich. Allerdings wirst du mit zwei Schäden erheblich höher gestuft.

Da du keine Vollkasko hast, erübrigt sich die Frage nach dem Eigenschaden doch.

Ob du deinen Hörschaden der Versicherung angeben musst, kann dir nur dein behandelnder Arzt sagen.

Dass du dem Transport hinter drauf gefahren bist, hat aber mit dem Hörschaden nichts zu tun. Nach vorne hast du schließlich mit den AUGEN aufzupassen. Wenn du auffährst, hattest du nicht den nötigen Sicherheitsabstand. Das ist ganz einfach.