Unfall mit abgemeldetem Auto
Wenn jemand mit einem abgemeldetem Fahrzeug fährt, und ihm jemand reindonnert, der über rot gefahren ist, sprich 100% Schuld hat am Unfall, wer zahlt dann den Schaden? Kann man sich mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung setzen oder sollte man den Schaden lieber einfach selber zahlen trotz Unschuld?
14 Antworten
Oh Mann, da hast Du jetzt aber ein richtiges Problem: Sobald der Unfallverursacher seiner Versicherung den Unfall meldet, kommt sofort raus, daß dein Auto nicht angemeldet und somit nicht versichert war.
Damit ist die Frage nach der Unfallschuld irrelevant, denn dein Auto hätte niemals am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Dich erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz §6 in Tateinheit mit Steuerhinterziehung (sidn zwar nur ein paar € KFZ-Steuern, aber der Betrag spielt da keine Rolle!)
Neben einer saftigen Geldstrafe oder schlimmeren wird sich die gegnerische Versicherung idR weigern, deinen Schaden zu übernehmen. Und nachdem Dir auf Grund deines Verhaltens mit Sicherheit eine Teilschuld an dem Unfall zugewiesen wird, wird sie wahrscheinlich sogar noch den Schaden am gegnerischen Fahrzeug teilweise bei Dir einfordern.
Ganz bitter wird es, wenn der Gegner eine Vollkasko hat - dann zahlst Du deinen eigenen und den gegnerischen Schaden zu 100%
Neben einer saftigen Geldstrafe oder schlimmeren wird sich die gegnerische Versicherung idR weigern, deinen Schaden zu übernehmen
Mit welcher Begründung? Unfallverursacher ist nach der Schilderung eindeutig der Fahrer des versicherten Fahrzeugs, da er das Rotlicht missachtet hat.
Dann bekommt er richtig eine gebraten , wenn der Unfallverursacher die Polizei informiert ! Davon kann man ausgehen , wenn man als Unfallverursacher die Papiere mit dem Unfallgegener austauschen möchte !
Den Schaden zahlt der Verursacher (bzw. dessen Versicherung). Derjenige, der den abgemeldeten Wagen fährt, erwartet allerdings eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Steuerhinterziehung.
Wow,
dreist wenn die Versicherung den Schaden wie auch immer ERSTEINMAL trägt, wird sie sich einen Großteil oder fast alles bei dem, der mit nichtangemeldetem Fahrzeug unterwegs war versuchen schadlos zu halten.
Kommt ja gut etwas zusammen
Nicht angemeldetes Fahrzeug mit falschen Kennzeichen ausgestattet und dann am Straßenverkehr teilgenommen.
Der Inhaber der verwendeten Kennzeichen wird hoffentlich NICHT sagen, dass er davon wusste
Da kommen ja Straftatbestände ohne Ende zusammen.
Hat ganz sicher ein richtig saftiges, gerichtliches Nachspiel für diverse Beteiligte zur Folge.
Ich frage mich manches Mal wirklich.....ach lassen wir das an dieser Stelle
Habt ihr die Polizei benachrichtigt, die dann auch festgestellt hat, dass der Unfallgegner verantwortlich war?
Falls nicht, hast du ein Problem, wenn der Unfallgegner die Schuld abstreitet.
Ist seine Schuld bewiesen, zahlt seine Haftpflicht Versicherung.
Das Problem was sich dir stellt ist, dass es in Deutschland verboten ist mit einem nicht versicherten Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren.
Hattest du ein rotes Kurzzeitkennzeichen, ist dein Auto auch Haftpflicht versichert.
Hattest du allerdings gar kein Kennzeichen, hast du dich strafbar gemacht und es ist anzuzweifeln ob die gegnerische Versicherung bezahlt.. Das wäre dann aber selbst Schuld. Ein rotes Kennzeichen kostet ca. 78 €.. und ein Sachschaden am Auto mindestens 500€ - wenn du ganz viel Glück hast-.
Habt ihr Namen (und Adressen) der Zeugen?
Und ganz wichtig: bist du komplett ohne Kennzeichen oder mit rotem Kennzeichen gefahren?
Polizei wurde nicht gerufen, Schuld wurde aber zugegeben und es gab genug zeugen, da er wie gesagt über rot mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren ist