Wird Autofahren mit gebrochener Schulter geandet?
Hallo. Ich würde gerne wissen wo ich eine stichhaltige Auskunft bekommen kann ob man mit einer gebrochenen Schulter (rechts) Autofahren darf? Oder wie weit die Unfallerkrankung abgeklungen sein muss, das man wieder Autofahren "darf". Oder ist grundsätzlich alles "erlaubt" nur dass dann z.B. die Versicherung nicht zahlt wenns knallt und man nicht "Fahrtüchtig" war? Mein Auto hat Automatik, brauche also die rechte Hand nicht zum Gangschalten. Lenken geht mittlerweile wieder mit beiden Händen ohne Schmerz.
6 Antworten
Sollte deine Verletzung/Krankheit ursächlich für eine Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert sein, könnte das ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) nach sich ziehen.
Gefärdest du aber nichts und niemanden, obwohl du durch die Verletzung gehandicapt bist, bleibt es folgenlos.
Wenn du wegen der Bewegungseinschränkung einen Unfall hast, wird deine Versicherung dich in Regress nehmen. Eine Vollkaskoversicherung zahlt gar nichts.
Du darfst erst wieder Auto fahren, wenn der behandelnde Arzt dir das erlaubt.
Danke für den Tipp mit dem Arzt. Daran hatte ich nicht gedacht. Werde meinen Arzt konsultieren und wenn der grünes Licht gibt, dann bin ich wohl rechtlich aus dem Schneider. Danke für die rasche Antwort.
Der Fahrzeugführer muss in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher zu führen.
Wenn du das kannst, darfst du auch Autofahren. Die Polizei darf dir nur nicht nachweisen können, das deine Verletzung ein Verkehrsrisiko darstellt.
Jeder muss für sich selbst wissen ob man noch fahren kann.. Die versicherung könnte evtl ein problem damit haben aber soweit ich weiß ist solange nichts passiert alles gut
https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/amp/motor/news/article145719872/Leser-fragen-Experten-antworten.html?client=ms-unknown kurz und bündig: es bleibt eine schlechte idee, im falle eines unfalles hat man ein problem mit der versicherung aber zitat: " Wie viel Einschränkung rechtlich erlaubt ist, lässt sich darüber hinaus nur für den Einzelfall entscheiden. "
Nein, genau so ist es nicht.
und wie erklärst du dir dann nur die behindertenparkplätze?
Lies den Gesetzestext:"infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen...".
Das bedeutet nicht, dass man mit Körperschäden nicht fahren darf. Man benötigt dann nur ein speziell ausgerüstetes Auto, das die Körperschäden kompensiert und deshalb ein sicheres Führen möglich ist.
auch querschnittsgelähmte dürfen Autofahren...
körperlich ohne mängel? davon hat man uns in der Fahrschule nichts gesagt..
Völliger Humbug.
§ 315 c StGB sagt dazu schon einiges aus.
Man muss geistig UND körperlich ohne Mängel sein.
Was sagt dein Arzt dazu?
also ist es doch wie ich gesagt habe..man muss es selbst für sich wissen.. solange man sein fahrzeug sicher führen kann, darf man demnach fahren.