Muss der Versicherungsnehmer und der Halter eines Fahrzeugs dieselbe Persone sein?
Kann ich bei der Versicherung Z.B. WGV als Versicherungsnehmer dienen aber nicht der KFZ Halter sein? D. H. Eine andere Person fährt das Auto und zahlt alle Kosten für mich...
5 Antworten
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Es muss lediglich vermerkt sein.
Der Vermerk "abweichender Halter" wird bei versicherungs- Abschluss durch die Versicherung in die Police eingetragen, dann kann der versicherungs Beitrag auch vom Konto des Fahrzeug Halters abgebucht werden (der muss dazu eine einzugsermächtigung abgeben- kann aber auch von jedem beliebigen Konto überwiesen werden)
Dann hat der versicherungs- nehmer eigentlich nichts mehr mit dem Vertrag zu schaffen - solange die Beiträge bezahlt werden ;)
Wie gesagt, die Versicherung muss "abweichender Halter" vermerken bzw eintragen.
der Zulassungsstelle ist es egal wer der Versicherungsnehmer ist, die brauchen lediglich diese Versicherungsnummer und fertig.
Nein, nicht die Zulassungsstelle muss das wissen( naja die auch), sondern die Versicherung. Normalerweise regeln das Zulassungsstelle und Versicherung unter sich. Zumindest hier in Berlin.
der Zulassungsstelle ist es egal wer der Versicherungsnehmer ist, die brauchen lediglich diese Versicherungsnummer und fertig.
Hey troublemaker, der Zulassungsstelle kann es nicht egal sein, wer jetzt Versich.nehmer ist oder wird! Anhand des eVB-Nrn.-Code wird doch von der Zulassungsstelle anhand der GDV-erfassten u. hinterlegten Adressdaten gepüft, ob diese mit dem Personalausweis auch übereinstimmen :-((
Ich bedanke mich herzlichst. Und schön das man helfen konnte.
Hallo asiawok,
grundsätzlich ist eine abweichende Halterschaft
möglich. Wir bieten diese jedoch beispielsweise nur zwischen Ehe-/Lebenspartnern oder bei
Verwandschaft 1. Grades (Eltern - KInd) an. Wie das bei der WGV ist,
weiß ich leider nicht. Frag einfach mal nach!
Die abweichende Halterschaft gibst du bei Antragstellung an oder auch bei Anforderung einer zur Zulassung erforderlichen eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer). Wichtig ist, dass die abweichende Halterschaft auf der eVB vermerkt ist.
Da du auch den Punkt
"Beitragszahlung" ansprichst, eine Info für dich: Der Versicherungsnehmer
ist der Vertragspartner und für die Beitragszahlung verantwortlich.
Geht der Vertrag wegen Nichtzahlung in die "Buxe", steht dein Namen
hiermit im Zusammenhang.
Grüße, Ines vom DEVK Social Media-Team
Kann ich bei der Versicherung Z.B. WGV als Versicherungsnehmer dienen
aber nicht der KFZ Halter sein? D. H. Eine andere Person fährt das Auto
und zahlt alle Kosten für mich...
Fzg.-Halter und Versich.nehmer müssen in der Regel nicht identisch sein, die meisten Versicherer verlangen hierfür jedoch ein Zuschlag in der Versich.-prämie!
Wenn du jedoch Versich.nehmer bist, dann mußt du auch für die Versich.prämie aufkommen - der Fahrzeughalter jedoch nur für die Kfz-Steuer!
Gruß siola55
Nein, muss es nicht! Aber bei vielen Versicherungen erheben die Versicherungen einen Zuschlag, wenn dieser unterschiedlich ist. Dein Versicherungsmakler wird dich aber gern beraten!
also früher ging das problemlos, ich war Fz-Halter, meine Mutter Versichungsnehmer. Ich könnte mir vorstellen, dass es heute noch genauso ist bin mir aber nicht sicher.
Doch das funktioniert nach wie vor. Meine Frau ist Halter unseres Zweitwagens, ich der Versicherungsnehmer. Wobei das Verwandschaftsverhältnis nicht mal eine Rolle spielt.
Aberhallo . Jetzt drehe ich durch. Eine Frage und aber 2 verschiedene Antworten!
dann wird es heute noch so sein. derBertel hats ja auch bestätigt.
Damit du sicher sein kannst, hab ich dir mal was rausgesucht. Auch wenn ich eigener Erfahrung weiß was ich schreibe. :-)
Ja und bitte wie? bei der KFZ Zulassungstelle wie vermerken?? Danke!