Zahnschaden. Zahlt die Versicherung?
Hallo zusammen
Gestern Abend haben wir alle einbisschen zu tief ins Glas geschaut.
Ausversehen habe ich meiner Freundin die Bierflasche weggeschlagen. Dabei ist ihr Schneidezahn abgebrochen. Nun zu meiner Frage. Zahlt das meine Versicherung? Wenn ja, wie muss ich jetzt vorgehen?
7 Antworten
Zahlt das meine Versicherung?
- Erstmal zahlt die Kasse deiner Freundin die Zahnbehandlung im Rahmen des Leistungskatalogs. Zahnersatz auch den Festzuschuss.
- Darüber hinaus würde eine evtl. Zahnzusatzversicherung leisten, ohne Summenbegrenzung und Wartezeit, da der Schaden unfallbedingt geschah.
- Beide hätten gegen dich einen Anspruch auf Kostenerstattung, da du schuldhaft diesen Schaden herbeitgeführt hast (§ 823 BGB).
- Da du diesen Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt hast, würde deine Privathaftpflicht diesen Schaden für dich übernehmen.
Alles klar?
Deiner Haftpflichtversicherung melden. Falls du eine hast. Die zahlt dann alles.
Wenn nicht, zahlt die Krankenkasse deiner Freundin die Behandlung. Sollte der Zahn mit einer Kunststofffüllung wieder aufgebaut werden können, zahlt die Kasse alles. Braucht deine Freundin eine Krone, bekommt sie vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, reicht den bei ihrer Kasse ein, und die Kasse sagt, was sie bezahlt.
§ 263 StGB.
Richtig, die Krankenkasse zahlt den Schaden und fordert die Kosten dann beim Schadensverursacher an.
PHV-Schadenfall melden, falls eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden und bezahlt ist - evtl. über Eltern, falls in Schule, Ausbildung oder Studium bzw. eigene PHV-Police...
Na erstmal ist die Krankenversicherung der Freundin dran.
Falls diese Regress fordert oder nicht die kompletten Kosten übernimmt, solltest du deine Privathaftpflicht ins Boot holen. Ob du überhaupt haftest, kann hier erstmal keiner einschätzen, das prüft aber deine PHV.
Das zahlt erst einmal ihre Krankenkasse. Diese wird dich allerdings regresspflichtig machen.
Das musst du deiner Haftpflichtversicherung melden. Diese prüft dann ob du zahlungspflichtig bist.
Du musst der KK nicht erzählen, dass der Zahn durch Fremdvetschulden abgebrochen ist. Kann auch selbstverschuldet sein. Dann gilt das ganz normal als Zahnbehandlung.