Unfall-/Lebensversicherung: Sind minderjährige Kinder Bezugsberechtigte?
Ein Ehepaar hat in die Lebensversicherung/Unfallversicherung jeweils den Ehepartner als Bezugsberechtigten eingetragen. Was passiert mit der Versicherungssumme, wenn beide Ehepartner z.B. beim gleichen Unfall ums Leben kommen? Wären minderjährige Kinder als Hinterbliebene automatisch Bezugsberechtigte? Oder ginge die Versicherungssumme in die Erbmasse über?
3 Antworten
Ich würde für diesen Fall unbedingt die Kinder als Bezugsberechtigte einsetzen - ich habe das auch so geregelt. Die Kinder sind ja nicht dauerhaft minderjährig ;) aber so bekommen sie auf jeden Fall die Versicherungssumme, wann auch immer.
Ein Ehepaar hat in die Lebensversicherung/Unfallversicherung jeweils den Ehepartner als Bezugsberechtigten eingetragen.
Falls du hiermit den Bezugsberechtigten im Todesfall meinst (es gibt ja auch noch den Bezugsberechtigten im Erlebensfall!), dann könnte man ja folgendes ergänzen: beim Ableben des Bezugsberechtigten sollen die Kinder zu gleichen Teilen bezugsberechtigt sein.
Gruß siola
hallo,
nach der erbkette, erben die kinder zu gleichen teilen, treuhänderisch verwaltet bis zum 18 lebensjahr, wenn sie minderjährig sind.
ebste grüsse
dickie59